Befreiung von der Rezeptgebühr
Krank sein kostet Geld – Sie zahlen für jedes in der Apotheke eingelöste Rezept eine Gebühr. In manchen Fällen gibt es aber Rezeptgebührenbefreiung.
Ihr Kreuz tut ständig weh, Sie haben Kreislaufbeschwerden oder müssen nach schwerer Krankheit fit werden: Dann können Sie über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt eine Kur beantragen.
Die Kurkosten übernimmt Ihre Pensionsversicherung, sofern sie die Kur für notwendig hält. Ab einem bestimmten Einkommen müssen Sie einen Selbstbehalt zahlen.
Eine bewilligte Kur gilt als Krankenstand. Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin kann Ihnen die Kur daher nicht verweigern. Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin oder (wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben) auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin rechtzeitig über den voraussichtlichen Kur-Termin, damit er planen kann. Wenn Sie ihn allzu spät informieren, kann das zu einer berechtigten Entlassung führen.
Die Kur ist eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Sie haben also keinen Rechtsanspruch darauf. Und: Sie werden immer einer ganz bestimmten Kuranstalt "zugewiesen".
Öfter als zweimal in 5 Jahren wird Ihnen keine Kur bewilligt, außer Ihr Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.
Sie müssen für die Kur einen Selbstbehalt zahlen. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wie viel Sie pro Monat verdienen:
Monatsgehalt (brutto) | Selbstbehalt pro Tag |
---|---|
1.000,48 bis 1.581,86 Euro | 8,90 Euro |
bis 2.163,25 Euro | 15,26 Euro |
über 2.163,25 Euro | 21,63 Euro |
Keinen Selbstbehalt zahlen müssen Menschen, die ein monatliches Bruttogehalt von bis zu 966,65 Euro haben.
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