Integrative Betriebe
Sie beschäftigen Menschen mit schwerer Behinderung und helfen ihnen am Arbeitsmarkt: Wichtige Infos zur Aufnahme und Arbeit in Integrativen Betrieben.
Wenn eine reguläre Lehre nicht möglich ist, kann eine verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifizierung den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Beide Ausbildungsformen sind im Berufsausbildungsgesetz geregelt und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen.
Voraussetzung ist, dass das AMS keine reguläre Lehrstelle vermitteln konnte. Zusätzlich muss mindestens eine der gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein, etwa:
Sie absolvieren die gesamte Ausbildung eines Lehrberufs, erhalten dafür aber mehr Zeit.
Das gilt:
Sie erlernen ausgewählte Inhalte eines Lehrberufs. Ausbildungsziele und Dauer werden individuell vereinbart.
Das gilt:
Während der Ausbildung sind Sie sozialrechtlich Lehrlingen gleichgestellt.
Ein Wechsel zwischen regulärer Lehre, verlängerter Lehrzeit und Teilqualifizierung ist möglich. Bereits absolvierte Ausbildungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
Die Berufsausbildungsassistenz begleitet Jugendliche während der gesamten Ausbildung. Sie unterstützt bei der Planung, berät Lehrlinge und Betriebe und hilft bei Fragen oder Problemen.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
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AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
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