Frau mit Brief schaut besorgt © Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Gebührenbefreiungen bei geringem Einkommen

Sie haben ein geringes Einkommen und müssen jeden Euro dreimal umdrehen? Dann prüfen Sie bitte, ob Sie sich von einigen Gebühren befreien lassen können oder Anspruch auf einen Sozialtarif haben. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt. 

Befreiung von der Rundfunkgebühr

Um einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr bei der GIS zu stellen, müssen Sie:

  • Volljährig sein, d.h. 18 Jahre alt sein,

  • an dem Standort, für den die Befreiung beantragt wird, Ihren Hauptwohnsitz haben,

  • die Nutzung darf nur privat erfolgen, d.h. die Rundfunkempfangseinrichtung befindet sich in Ihren Wohnräumen.

  • Ihr Haushaltsnettoeinkommen darf maximal € 1.243,43 (für eine Person) bzw. € 1.961,75 (für zwei Personen) zuzüglich € 191,87 für jede weitere Person, betragen. (Richtsätze für 2023)

Tipp

Übersteigt das Haushalts-Nettoeinkommen die angegebenen Beitragsgrenzen, können bestimmte abzugsfähige Ausgaben geltend gemacht werden (z.B. Hauptmietzins). Weitere Details finden Sie auf der GIS-Homepage.

Zuschuss zum Fernsprechentgelt

Für den Zuschuss zum Fernsprechentgelt (früher Telefongrundgebühr)...

  • dürfen Sie das Telefon nicht für geschäftliche Zwecke nützen.

  • Pro Haushalt darf der Zuschuss nur einmal bezogen werden.

  • Außerdem dürfen Sie das vorgegebene Haushaltsnettoeinkommen von maximal € 1.243,49 (für eine Person) bzw. € 1.961,75 (für zwei Personen) zuzüglich € 191,87 für jede weitere Person nicht überschreiten (Richtsätze für 2023).

Der Zuschuss kann nur bei folgenden Telefonanbietern eingelöst werden: 

Festnetz: 

  • A1 Telekom
  • AICALL
  • COSYS DATA
  • fonira Telekom
  • Kabel TV-Amstetten

Mobil: 

  • A1 Telekom: für A1 Handytarife, Bfree Social, bob Sozialzuschuss
  • Drei: für den Tarif Sozial
  • HELP mobile: für HELP GIS befreit
  • T-Mobile (Magenta) für den Tarif Klax sozial
  • Spusu, Mass Response: für spusu GIS befreit

Achtung!

Die Antragstellung ist nur im eigenen Namen möglich, nicht für Dritte!

Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeitrag und -pauschale sowie vom Grüngas-Förderbeitrag 

Sie können bei der GIS eine Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten (ehemals Ökostromförderkosten) und dem Grüngas-Förderbeitrag beantragen. Es gelten die gleichen allgemeinen Anforderungen wie für andere Befreiungen der GIS (unabhängig davon ob Sie über einen Fernseh- bzw. Telefonanschluss verfügen).

Tipp

Weitere Infos und das entsprechende Formular finden Sie hier. Zum einfachen und unverbindlichen Rechner der GIS kommen Sie unter www.gis.at/befreiungsrechner.

Kostendeckelung Erneuerbaren-Förderbeitrag und -pauschale für einkommensschwache Haushalte

Seit 2022 können Sie bei der GIS auch eine Deckelung des Erneuerbaren-Förderbeitrags und der Pauschale beantragen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind. Die Deckelung beträgt 75€ pro Jahr, das bedeutet, Sie müssen nicht mehr als diese 75€ bezahlen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Genauere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage der GIS.

Befreiung von Rezeptgebühr, Spitalskosten etc.

Sie können von Rezeptgebühr, Service-Entgelt für die e-card, Spitalskostenbeitrag und Selbstbehalt bei Heilbehelfen befreit werden.

In manchen Fällen erhalten Sie die Gebührenbefreiung ohne Antragstellung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten haben, Zivildiener oder Asylwerbende in Bundesbetreuung sind, wenn Sie die Ausgleichszulage zu einer Pension, eine Waisenrente oder Mindestsicherung beziehen.

Sind Sie sozial schutzbedürftig, erhalten Sie die Gebührenbefreiung auf Antrag. Den Antrag können Sie stellen, wenn Ihre monatlichen Nettoeinkünfte einen bestimmten Betrag – meist in der Höhe der Ausgleichszulage – nicht übersteigen. Wenn Ihnen in Folge von Krankheit oder Gebrechen überdurchschnittliche Aufwendungen entstehen, werden Sie von den Rezeptgebühren befreit, wenn Ihr Einkommen 115 % der Ausgleichszulage nicht übersteigt.

Tipp

Den Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger, bei unselbständig oder nicht Erwerbstätigen ist das meist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). 

 

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