Arbeitnehmer-Kündigung
Gültigkeit, Kündigungsfristen und Anspruch auf Arbeitslosengeld: Worüber Sie Bescheid wissen sollten, wenn Sie selbst Ihre Stelle aufgeben wollen.
Ein vorzeitiger Austritt ist die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.
Liegt ein Austrittsgrund vor, ist der Austritt berechtigt erfolgt. Liegt kein Austrittsgrund vor, ist der Austritt unberechtigt.
Bei einem unberechtigten Austritt drohen gravierende negative Konsequenzen - vom Verlust der Abfertigung nach altem Recht bis hin zu Schadenersatzforderungen. Lassen Sie sich daher von uns beraten, bevor Sie austreten. Wir klären mit Ihnen den konkreten Sachverhalt genau ab.
Die zwei häufigsten Fälle eines berechtigten vorzeitigen Austrittes sind Entgeltvorenthaltung (Firma zahlt nicht) und gesundheitliche Gründe.
Ist ein Arbeitgeber mit der Zahlung von wesentlichen Entgeltbestandteilen in Verzug, ist ein berechtigter Austritt möglich.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung der konkreten Tätigkeit zu gesundheitlichen Schäden führt bzw. solche Schäden drohen.
Sie müssen ein fachärztliches Gutachten einholen, welches die gesundheitliche Belastung im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung darstellt und die Aufgabe dieser Tätigkeit dringend empfiehlt.
Dieses Gutachten müssen Sie eingeschrieben an den Arbeitgeber senden. Weiters müssen Sie dem Arbeitgeber im Schreiben eine Frist setzen, innerhalb der er Ihnen einen anderen Arbeitsplatz anbieten muss. Dieser neue Arbeitsplatz darf natürlich Ihre Gesundheit nicht gefährden.
Ob Sie nun diesen Ersatzarbeitsplatz annehmen müssen, hängt vom Inhalt Ihres Arbeitsvertrages ab.
Ein unberechtigter Austritt hat schwerwiegende Konsequenzen, z.B. den Verlust der Abfertigung nach altem Abfertigungsrecht oder Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Vor einem Austritt aus gesundheitlichen Gründen sollten Sie unbedingt mit AK RechtsexpertInnen den konkreten Sachverhalt abklären. In einem persönlichen Gespräch ergeben sich unter Umständen auch andere Varianten zur Lösung Ihres speziellen Problems!
Wenn Sie aus berechtigten Gründen Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, bekommen Sie alles, was Ihnen zustehen würde, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Sie gekündigt und dabei die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin eingehalten hätte.
Die Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatzanspruch bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt aus Verschulden des Arbeitgebers (z.B. Entgeltvorenthaltung). Sie umfasst alle Ansprüche, die Ihnen bei einer ordnungsgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber zustehen würden.
Ein Austritt ist unberechtigt, wenn kein im Gesetz genannter Austrittsgrund vorliegt. Weiters ist ein Austritt unberechtigt, wenn die erforderliche formale Vorgangsweise nicht eingehalten wurde.
Haben Sie z.B. eine "bessere" Arbeit in Aussicht und müssen das neue Arbeitsverhältnis sofort antreten, so ist dies kein Grund, das bestehende Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist oder des Kündigungstermins zu lösen.
Versuchen Sie in einem solchen Fall das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Bei einem unberechtigten vorzeitigen Austritt haben Sie mit schwerwiegenden negativen Konsequenzen zu rechnen. Wenn Sie den Kündigungstermin oder die Kündigungsfrist nicht einhalten, hat dies dieselben negativen Folgen wie ein unberechtigter Austritt.
Ein unberechtigter Austritt hat negative Folgen - zum Beispiel:
Broschüren
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