Aufenthaltsrecht verlängern
Wie verlängern Sie einen bestehenden Aufenthaltstitel? Können Sie den Aufenthaltszweck ändern? Ab wann ist der Titel „Daueraufenthalt-EG“ möglich?
Rund 30 Prozent der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die zu uns kommen, um zu arbeiten, können ihre tatsächlichen Fähigkeiten nicht voll ausspielen. Sie werden oft deutlich unterhalb der eigentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten eingestuft und auch bezahlt.
Genau an diesem Punkt setzen die Anlaufstellen für Migrant:innen in ganz Österreich an: Sie sollen die Menschen bei den Behördengängen begleiten, sie informieren und ihnen helfen, schneller und einfacher zu ihrer Berufsanerkennung zu kommen.
Kostenlose Beratung
Die Beratung der Anlaufstellen richtet sich an alle Menschen, die im Ausland Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, für die es kein Zeugnis gibt oder für die es ein ausländisches Zeugnis gibt, das aber nicht automatisch in Österreich anerkannt wird. Die Beratung ist kostenlos und findet vorerst in vier Anlaufstellen für ganz Österreich statt:
AST Wien – Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Wien
PERSPEKTIVE – Anerkennungs- und Weiterbildungsberatungsstelle
für Asylberechtigte und Neuzuwander:innen
Lassallestraße 1/3. Stock, 1020 Wien
E-Mail:
perspektive@migrant.at
ast.wien@migrant.at
Beratung:
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Tel.: +43 1 58 58 019
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
AST NÖ - Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen für Niederösterreich und das Nordburgenland
Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen Wien
Lassallestraße 1/3. Stock, 1020 Wien
E-Mail:
ast.noe@migrant.at
Unsere bundesweiten Adressen finden Sie hier.
Ratgeber
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