Begünstigte behinderte Menschen
Der „Begünstigtenstatus“ birgt für behinderte ArbeitnehmerInnen Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie den Status erhalten und was er Ihnen bringt!
ArbeitnehmerInnen, die unter besonderem Kündigungsschutz stehen, können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden.
Beispielsweise nur mit Zustimmung des Gerichts oder des Sozialministeriumservices. Die Kündigungsschutzbestimmungen sind für die einzelnen geschützten ArbeitnehmerInnengruppen sehr unterschiedlich.
Unter besonderem Schutz stehen folgende ArbeitnehmerInnen:
Gehören Sie einer dieser Gruppen an und werden gekündigt, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes in Verbindung!
Broschüren
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
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