AK Erfolg vor dem OGH: BAWAG zahlt unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren & Co zurück

Die Arbeiterkammer (AK) hat erfolgreich gegen unzulässige Klauseln in den Kreditverträgen der BAWAG geklagt! Betroffen sind auch Kreditverträge der easybank.

Darum geht's...

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) erklärt insbesondere

  • die Kreditbearbeitungsgebühr 
  • sowie Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite 
  • und die Verrechnung eines Entgelts für die Ausstellung einer Löschungsquittung


    für unzulässig.

Wie bekomme ich mein Geld zurück?

Nach Verhandlungen mit der BAWAG konnte nun eine einfache und konsument:innenfreundliche Lösung gefunden werden. Betroffene Kreditnehmer:innen können die Entgelte über ein Online-Formular zurückfordern.

Das Urteil im Detail

Prozentmäßig verrechnete Bearbeitungsgebühr unzulässig

Der OGH hat mehrere Klauseln in den Kreditverträgen der BAWAG für rechtswidrig und damit unzulässig erklärt. Für Konsument:innen sind insbesondere die unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr sowie Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite von Bedeutung. Die Gebühren können jetzt zurückgefordert werden. 

BEGRÜNDUNG DES OGH

Der OGH hat die Vereinbarung einer Kreditbearbeitungsgebühr von 1,5% der Kreditvaluta als gröblich benachteiligend gemäß § 879 Abs 3 ABGB beurteilt (Klausel 1.1).

Die Unzulässigkeit der Gebühr begründet der OGH damit, dass sich die prozentmäßig berechnete Gebühr allein an der Höhe der Kreditvaluta bemisst und sich daher bei kundenfeindlichster Auslegung eine grobe Überschreitung der bei der Bank anfallenden Bearbeitungskosten ergibt:

So bemisst sich etwa bei einem Kredit über  220.000 Euro die Gebühr auf 3.300 Euro, während bei einem Kredit über 440.000 Euro die Gebühr bereits 6.600 Euro beträgt.

Diese Bemessung ist laut OGH nicht nachvollziehbar; die Klausel ist daher gröblich benachteiligend und unzulässig. Ob eine formularmäßig vereinbarte Kreditbearbeitungsgebühr grundsätzlich unzulässig ist, wurde in der Entscheidung offen gelassen.

Mit der gleichen Begründung hat der OGH auch die prozentmäßig verrechneten Entgelte der Bank für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite als gröblich benachteiligend und damit unzulässig beurteilt (Klauseln 1.4, 1.7, und 1.8).

Zudem hat der OGH ausgeführt, dass es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, dass sich die Höhe dieser Entgelte noch zusätzlich an der Laufzeit bemessen.


Welche Kreditverträge sind betroffen?  

Die zwischen der AK und der BAWAG ausverhandelte Refundierungsaktion betrifft grundsätzlich alle Verbraucherkreditverträge (Konsumkredite sowie Hypothekar- und Immobilienkredite), bei denen die Kreditbearbeitungsgebühr in Prozent des Kreditbetrags bemessen wurde. Das trifft auf die allermeisten Kreditverträge der BAWAG zu, wobei üblicherweise Gebühren zwischen 1% und 4% des Kreditbetrags verrechnet wurden.

Wie lange rückwirkend?

Verbraucher:innen können die Kreditbearbeitungsgebühren für die letzten 30 Jahre zurückfordern, die Gebühr muss nur ab dem 21.06.1995 oder später bezahlt worden sein (relevant ist das Datum des Kreditvertragsabschlusses). Anspruchsberechtigt sind Kund:innen unabhängig davon, ob der Kredit noch aufrecht ist oder bereits zur Gänze zurückbezahlt wurde.

Ebenso können sämtliche prozentmäßig und laufzeitabhängig verrechneten Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite zurückgefordert werden, wenn sie ab dem 21.06.1995 oder später bezahlt wurden.

Kreditverträge der easybank (eine Marke der BAWAG) sind von der Aktion mit umfasst.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Die Höhe der Refundierung hängt davon ab, ob es sich um einen Konsumkredit oder um einen Hypothekar- bzw. Immobilienkredit handelt.  

Konsumkredit

Bei Konsumkrediten wird die Kreditbearbeitungsgebühr zur Gänze rückerstattet. Kund:innen erhalten eine pauschale Zinszahlung in Höhe von 150 Euro zusätzlich, wobei die Zinszahlung mit der Höhe des Refundierungsbetrags gedeckelt ist. 

Hypothekar- und Immobilienkredite

Bei Hypothekar- und Immobilienkrediten erfolgt die Refundierung gestaffelt nach der Höhe der bezahlten Gebühr. Voraussetzung für eine Refundierung ist, dass die Gebühr nicht unter 1% des Kreditbetrags ausmacht.

Ausgenommen sind Vertragsverhältnisse, wenn die Bearbeitungsgebühr im Einzelnen mit der Bank ausverhandelt wurde. 

Höhe des BearbeitungsentgeltsHöhe der Refundierung
ab/über 2.000 € 100%
1.500,00 € - 1.999,99 € 75%
1.000,00 € - 1.499,99 € 50%
  unter 1.000 € 25%

 Kund:innen erhalten bei Hypothekar- und Immobilienkrediten eine pauschale Zinszahlung in Höhe von 350 Euro zusätzlich, wobei die Zinszahlung mit der Höhe des Refundierungsbetrags gedeckelt ist.

Ausnahmen und Sonderbestimmungen für vermittelte Kreditverhältnisse

ausgenommen von der aktion

Ausgenommen von der Aktion sind grundsätzlich Kreditverhältnisse, wenn sich Kund:innen zur Beschaffung des Kredits eines Kreditvermittlers bedient haben und die Bearbeitungsgebühr zur Gänze an den Kreditvermittler als Provision/Honorar weitergegeben wurde. Nach Information der BAWAG ist dies bei vermittelten Kreditverträgen, die ab dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, der Fall.

Kund:innen von vermittelten Kreditverhältnissen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, können eine Refundierung beantragen. Die nach Höhe der bezahlten Gebühr gestaffelte Refundierung beträgt hier:

Höhe des BearbeitungsentgeltsHöhe der Refundierung
ab/über 2.000 €500 €
1.500,00 € - 1.999,99 €350 €
1.000,00 € - 1.499,99 €250 €
unter 1.000 €150 €

Kund:innen erhalten bei Hypothekar- und Immobilienkrediten eine pauschale Zinszahlung in Höhe von 350 Euro zusätzlich, wobei die Zinszahlung mit der Höhe des Refundierungsbetrags gedeckelt ist.

Wie komme ich zu meiner Rückerstattung?

Die BAWAG hat eine kund:innenfreundliche und unbürokratische Lösung zugesagt. Betroffene Verbraucher:innen können ihre Rückzahlungsansprüche mittels eines Online-Formulars auf der Website der Bank bis zum 31.03.2026 einmelden.

Hier geht es zu Ihrer Rückerstattung!


Kund:innen können auswählen, ob der Refundierungsbetrag

  • auf das Kreditkonto gutgeschrieben

    oder
  • auf ein Girokonto überwiesen


    werden soll.

Bei vollständig zurückgezahlten Krediten, die nach dem 21.06.2018 getilgt wurden, müssen Sie keine urkundlichen Nachweise für die Ansprüche an die Bank übermitteln.

Ehemalige Kund:innen, die den Kredit bereits vor dem 21.06.2018 vollständig getilgt haben, müssen einen Nachweis für die Ansprüche (z.B. die Krediturkunde) übermitteln.

Weitere Bedingungen

Anspruchsberechtigt sind nur Verbraucher:innen.

Refundierungen sind nicht möglich, wenn bereits eine Refundierung aus Kulanz erfolgt ist oder ein rechtskräftiges Urteil im Verhältnis zwischen Bank und Kund:innen vorliegt.

 Ausstellung einer Löschungsquittung geht auf Kosten der Bank

Kund:innen benötigen Löschungsquittungen für die Löschung einer Hypothek aus dem Grundbuch.

Der OGH hat das von der Bank verrechnete Entgelt von 130 Euro für die Ausstellung einer Löschungsquittung als gröblich benachteiligend (§ 879 Abs 3 ABGB) und damit unzulässig beurteilt (Klausel 1.3).

begründung

Die Pfandbestellung für einen Kredit diene nämlich allein dem Sicherungsinteresse der Bank. Diese habe daher schon nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen nach der Kreditrückzahlung auch die Kosten für die Ausstellung von Löschungsquittungen zu tragen.

Was bedeutet das Urteil für Sie als Kreditnehmer:in?

Die Entscheidung des OGH geht über den Einzelfall hinaus, denn Banken dürfen künftig generell für die Ausstellung einer Löschungsurkunde keine Kosten mehr verrechnen.

Kreditnehmer:innen, die in der Vergangenheit Entgelte für die Ausstellung einer Löschungsurkunde an eine Bank bezahlt haben, können diese Kosten zurückfordern! 

Einen Musterbrief für die Rückforderung der Kosten für Löschungsquittungen finden Sie hier. 

Bearbeitungsentgelt für Umstellung auf Rechtsfall unzulässig

Eine weitere Klausel hat bereits das Erstgericht rechtskräftig als gröblich benachteiligend und damit nichtig erklärt. Nach dieser Klausel haben Banken im Falle eines Zahlungsverzugs für die Umstellung des Kreditverhältnisses auf den Rechtsfall (Übergabe an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassoinstitut) ein Bearbeitungsentgelt von EUR 75,00 verlangen können.

begründung

Das Erstgericht begründete die Unzulässigkeit damit, dass die Bank mit der Umstellung des Kreditverhältnisses auf einen Rechtsfall keine Leistung gegenüber den Kreditnehmer:innen erbringt.

Kreditnehmer:innen, denen die Gebühr verrechnet wurde, können diese zurückfordern. Einen Musterbrief für die Rückforderung finden Sie hier.

FAQ

Ich komme mit der Online-Antragsstrecke nicht zurecht. Was kann ich tun?

Wenn Sie auch mit der Unterstützung von dritter Seite (z. B. Freunde, Verwandte etc.) nicht weiterkommen oder keine Möglichkeit für einen Online-Antrag haben (weil Sie keinen Internet-Anschluss haben), dann wenden Sie sich bitte an eine Filiale der Bawag. Falls technische Probleme beim Upload auftauchen, dann wenden Sie sich bitte an die Bawag – entweder an das Bawag-Kundencenter oder die Bawag-Beschwerdemanagementstelle (die Kontaktdaten finden Sie auf der Website). Im Übrigen verwenden wir die Begriffe „Bearbeitungsgebühr“ und „Bearbeitungsspesen“ – beide meinen dasselbe.

Wie hoch sind die refundierten Bearbeitungsspesen bei Konsum-, Hypothekar- und Immobilienkrediten?

Bei Konsumkrediten wird die Bearbeitungsgebühr - egal wie hoch sie war - zur Gänze refundiert (plus Zinsabgeltung von 150 Euro, die mit dem Refundierungsbetrag gedeckelt ist).

Bei Hypo- und Immobilienkrediten gibt es die Bedingung, dass die Bearbeitungsgebühr mehr als 1 % der Kreditsumme betragen haben muss. Auch eine mit der Bank ausdrücklich verhandelte Bearbeitungsgebühr fällt aus der Refundierungsaktion heraus – dass eine ausdrückliche verhandelte Bearbeitungsgebühr vereinbart wurde, hat allerdings die Bank nachzuweisen. Das bedeutet, dass bei Bearbeitungsgebühren, die mehr als 1 % der Kreditsumme betragen haben und/oder nicht ausdrücklich verhandelt wurden, Kreditnehmer:innen gestaffelte Beträge retour bekommen:

  • Bei bezahlten Bearbeitungsspesen über 2.000 Euro erhalten Sie 100 % retour.
  • Unter 2.000 Euro macht die Staffel – je nach Betragshöhe - zwischen 25 % und 75 % aus.

Konkrete modellhafte Beispiele zur Illustration:

  • Bei einem Hypothekarkredit in der Höhe von 140.000 Euro betrug die Bearbeitungsgebühr 2.100 Euro (Annahme: Bearbeitungsgebühr 1,5 %). Sie erhalten die bezahlte Bearbeitungsgebühr von 2.100 Euro zur Gänze zurück – zusätzlich erhalten Sie 350 Euro an Zinsvergütung. In Summe beträgt der Refundierungsbetrag 2.450 Euro.
  • Betrug die Bearbeitungsgebühr 3.000 Euro, so erhalten Sie 3.000 Euro rückvergütet – zusätzlich werden 350 Euro Zinsrückvergütung fällig. Das ergibt in Summe 3.350 Euro, die Sie ausbezahlt bekommen. Je nach Ihrem Wunsch wird dieser Betrag entweder dem Kreditkonto gutgeschrieben (bei noch laufenden Krediten) oder auf Ihr Girokonto überwiesen.
  • Betrug die bezahlte Bearbeitungsgebühr 1.600 Euro, dann erhalten Sie 75 % von diesem Betrag refundiert. Das ergibt 1.200 Euro. Zusätzlich fällt eine Zinsvergütung von 350 Euro an – in Summe also 1.550 Euro. 

Die refundierten Bearbeitungsspesen im Überblick:

Rückerstattung Bearbeitungsgebühr (kurz: BG)Bedingungen für RückerstattungZinsrückerstattung (in Euro)
KonsumkreditZur GänzeNeinPauschal 150 Euro (Deckelung mit Refundierungsbetrag)
Hypothekarkredit

Wenn BG:

< 1.000 Euro: 25%

1.000-1.499 Euro: 50%

1.500-1.999 Euro: 75%

>2.000 Euro: 100%
  • Rückerstattung nur, wenn die Bearbeitungsgebühr (BG) mehr als 1 % des Kreditbetrages betragen hat (weil weniger 1 % gilt als verhandelt)
  • Rückerstattung nur, wenn die BG im Einzelnen NICHT ausverhandelt wurde.

Pauschal 350 Euro

(gedeckelt mit Refundierungsbetrag)

Neben der Rückerstattung von Bearbeitungsspesen gibt es auch eine pauschale Zinsrefundierung, die jedoch mit dem Refundierungsbetrag gedeckelt ist. Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass der Betrag für die Zinsrefundierung nicht den Betrag der refundierten Bearbeitungsgebühr übersteigen darf. Modellhafte Beispiele zur Illustration: Beträgt die rückerstattete Bearbeitungsgebühr bei einem Hypothekar- und Immobilienkredit 300 Euro, so macht die Zinsrefundierung 300 Euro aus (und eben nicht 350 Euro).

Beispiel:

Beträgt die rückerstattete Bearbeitungsgebühr bei einem Konsumkredit 100 Euro, dann erhalten Sie auch nur 100 Euro an Zinsrefundierung (und eben nicht 150 Euro). Zusammenfassend: Die refundierte Bearbeitungsgebühr bei einem Hypothekar- und Immobilienkredit muss mindestens 350 Euro ausmachen, damit Sie die maximale Zinsrefundierung von 350 Euro erhalten. Bei einem Konsumkredit muss die refundierte Bearbeitungsgebühr mindestens 150 Euro ausmachen, damit Sie eine maximale Zinsrefundierung von 150 Euro erhalten können.

Bekomme ich Bearbeitungsgebühr retour, wenn der Immobilien- und Hypothekarkreditvertrag über einen Kreditvermittler vermittelt wurde?

Auch bei Kreditvermittler:innen gibt es eine Rückerstattungsstaffel für Verträge vor dem 1.1.2015: zwischen 150 und 500 Euro, je nach bezahlter Bearbeitungsgebühr.

Die konkrete Refundierungsstaffel für Bearbeitungsspesen bei vermittelten Krediten im Überblick:

Sonderregelungen für Kreditvermittler

Staffel für vermittelte Kredite vor 1.1.2015:

Wenn BG:

< 1.000 Euro: 150 Euro

1.000-1.499: 250 Euro

1.500-1.999: 350 Euro

>2.000 Euro: 500 Euro

< heißt: kleiner als

> heißt: größer als
  1. Keine Erstattung, wenn BG zur Gänze an Vermittler gezahlt wurde (= ab 1.1.2015) => außer es zeigt eine andere vorzuweisende vertragl Kreditvermittlungsvertag zw Vermittler - Kunde, dass BG nicht zur Gänze an Vermittler ging
  2. Erstattung nach Staffel (siehe links) bei vermittelten Krediten vor 1.1.2015
Pauschal 350 Euro (gedeckelt mit Refundierungsbetrag)

Ansprüche gelten für 30 Jahre – also für Vertragsabschlüsse ab dem 21.6.1995. Leider habe ich keine Unterlagen mehr. Was kann ich tun?

Kredite, die vor dem 21.6.2018 getilgt wurden, müssen durch Unterlagen belegt werden, aus denen nicht nur hervorgeht, dass ein Kreditvertrag bestanden hat, sondern auch, wie hoch die bezahlte Bearbeitungsspesen war. Die Bawag wird aufgrund der von Ihnen übermittelten Unterlagen eine Einzelfallprüfung vornehmen.

Falls eine Krediturkunde bzw ein Kreditvertrag nicht mehr vorliegt oder verfügbar ist, dann sollte durch andere Dokumente ein Beweis geführt werden. Dazu zählen zB Angebotsblätter, Schriftverkehr mit der Bank, Annahmebrief des Kredites durch die Bank, vorvertragliche Informationsblätter wie die Europäische Standardinformationen für Kreditierungen, alte Kontoauszüge vom Kreditverrechnungskonto, gespeicherte Unterlagen am PC, E-Mail-Korrespondenz mit der Bank, eventuell Steuerunterlagen aus der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Vorlagen beim Steuerberater oder übermittelte Vertragsunterlagen an Notare/Rechtsanwälte, die zB den Kauf der Immobilie und die Finanzierung der Immobilie seinerzeit betreut haben. Sie sollten also den Versuch unternehmen, eine bezahlte Bearbeitungsspesen ausreichend nachzuweisen.

Sie könnten die Existenz eines Hypothekarkredites nachweisen, indem Sie sich die Pfandbestellungsurkunde besorgen, die beim Grundbuch bzw. dem Bezirksgericht vorzulegen war. Achtung, für Grundbuchsabfragen können Kosten anfallen – bitte erkundigen Sie sich nach den Gebühren. Informationen finden Sie hier: Grundbuchsabfrage über das Internet

Die Bank will mir keine kostenlose Kreditkopie aushändigen. Was kann ich tun?

Sie haben gemäß Datenschutzbestimmungen das Recht auf eine kostenlose Vertragskopie. Sie könnten dazu diesen Mustertext verwenden:

Mustertext

Auskunftsbegehren gem. Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

An:
Datenschutzbeauftragten der Bank – Kontaktdaten finden sich meist auf der Website der Bank in der Datenschutzerklärung
Oder
Ombudsstelle

Betreff: Antrag auf kostenlose Kopie meiner Daten/meines Kreditvertrags gem. Art. 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß Artikel 15 Abs 3 DSGVO eine Kopie meiner Daten, insbesondere meines Kreditvertrags.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Anschrift
Geburtsdatum
Kreditvertrags-Nummer

 ---

Zur Erklärung des Musterbriefes (nicht an die Bank schicken): Nach Eingang der E-Mail hat die Bank ein Monat Zeit, dem Antrag zu entsprechen. Am besten senden Sie Ihren Antrag über ihr Onlinebanking-Konto. Das alles dient der eindeutigen Identifizierung der Konsument:innen gegenüber der Bank. Ist diese nicht ohne weiteres möglich, legen Sie dem Antrag eine Ausweiskopie (so mit Papier abgedeckt und abfotografiert, dass nur Ausweisart, Name und Geburtsdatum sichtbar sind) bei oder signieren diesen qualifiziert elektronisch über die App „Digitales Amt“.  

Wie sieht die Rechtslage – abgesehen von Bawag/PSK/easybank - bei anderen Banken aus?

Urteile des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH-Urteile) wirken nicht automatisch auf andere Banken – wir können bis jetzt auf OGH-Urteile gegen die Santander Bank und die Bawag zurückgreifen. Fix ist, dass gegen einige andere Kreditinstitute auch bereits von der AK angestrengte Gerichtsverfahren laufen, bei denen höchstgerichtliche Entscheidungen allerdings noch ausständig sind. Geduld ist also gefragt. Auch werden wir – falls nötig – gegen weitere Banken mit Klagen vorgehen. Wir sorgen dafür, dass alle Kreditnehmer:innen zu ihrem Recht kommen – aber das braucht Zeit. Wir werden aber selbstverständlich über aktuelle Urteile und Aktionen auf unserer Webseite informieren.

Es bleibt allen Kund:innen, die nicht bei der Santander Bank oder Bawag-Gruppe sind, unbenommen, sich mit einer Forderung an ihre Hausbank zu wenden. Aber diese Vorgangsweise ist zwecklos, weil sich Banken in der Regel nur auf Urteile beziehen, die gegen sie selbst ergangen sind (oder aus denen klar hervorgeht, dass auch sie vom OGH-Spruch umfasst sind).

Es gibt allerdings ein Spesenthema, das schon jetzt alle Banken betrifft: das sind Entgelte für die sogenannte Löschungsquittung. Darunter ist eine Urkunde zu verstehen, die die Bank ausfolgt, um die Beendigung eines Hypothekarkredites zu bestätigen – und diese Löschungsquittung ist die Grundlage für die Löschung der Hypothek im Grundbuch beim zuständigen Bezirksgericht. Dafür haben die Banken sehr unterschiedliche Spesen verrechnet (zB 130 Euro). Wir bieten allen Bankkund:innen einen Musterbrief an, der es erleichtert, die (einst) verrechneten Spesen für die Löschungsquittung bei der kreditgebenden Bank geltend zu machen.

Kann es negative Konsequenzen haben, wenn man bei der Bawag das Geld zurückfordert und dort noch Kunde ist? Kann die Bank deswegen mein Girokonto kündigen?

Nein, die Bawag wird die Ansprüche professionell abwickeln, wie bereits andere OGH-Urteile auch, die die AK in den Vorjahren erfolgreich durchgefochten hat. Negative Konsequenzen sind im Regelfall auszuschließen. Aber wie im normalen Leben auch: Der Ton macht die Musik. Wenn Kund:innen unfreundlich oder gar unflätig werden, dann kann jede Bank eine Geschäftsbeziehung „ordentlich“ aufkündigen – dazu braucht es kein OGH-Urteil.

Was ist mit den (früheren) Krediten der P.S.K. Bank (Österreichische Post Sparkasse) – welche ja später fusioniert und schließlich zur Gänze in die BAWAG übernommen worden ist?

Es sind alle Kredite der Bawag Group umfasst, dh alle mit Konsument:innen geschlossene Verbraucherkreditverträge von Bawag, (seinerzeit) PSK Bank AG (übergegangen in Bawag) und easybank (früher 100 %-Tochter, jetzt nur mehr eine Marke der Bawag) sind von der Refundierungsaktion betroffen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kreditverträge hochladen und auf das Ende des bankinternen Prüfergebnisses zu warten. Allerdings ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 4 Monaten zu rechnen.

Sind Leasingverträge (also zB Kfz-Leasingverträge der easyleasing GmbH) auch von der Refundierungsaktion umfasst?

Nein, Leasingverträge sind von der Refundierungsaktion nicht umfasst.

Bekomme ich die gesetzliche Kreditvertragsgebühr refundiert, die bis 1.1.2011 vorgeschrieben wurde (im Wesentlichen waren dies 0,8 % der Kreditsumme)?

Nein, die gesetzliche Kreditvertragsgebühr von 0,8% ist nicht Gegenstand der Refundierungsaktion, weil sie kein Bankentgelt ist. (Die Banken haben diese Gebühr zwar inkassiert, aber an das Finanzamt abgeführt).

Was muss ich über Organisationen wissen, die ihre Dienste wie Sammelaktionen oder Abhilfeklagen anbieten?

Bedenken Sie, dass eventuell laufende Mitgliedsbeiträge anfallen. Wenn ein Prozesskostenfinanzierer das Kostenrisiko für Verfahren übernimmt, ist es üblich, dass Sie einen Teil des erstrittenen Betrages als Erfolgshonorar abliefern müssen. Wenn der erstrittene Wert zum Beispiel 1.000 Euro ausmacht, dann erhalten Sie – bei einer Erfolgsbeteiligung von 35 Prozent – 650 Euro ausbezahlt.

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Das OGH-Urteil mit sämtlichen Klauseln können Sie hier abrufen: RIS - 7Ob169/24i - Entscheidungstext - Justiz






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