Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist ein Angriff auf die Menschenwürde und gesetzlich verboten. Trotzdem kommt sie vor. So können sich Betroffene wehren.
Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz kommen täglich vor - zwischen Arbeitskollegen genauso, wie zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Das ist normal und weder gut noch schlecht. Üblicherweise werden die Streitereien durch Kompromisse gelöst. Werden Konflikte jedoch nicht aufgegriffen, bleiben Missverständnisse zurück. Diese können im schlimmsten Fall zu Mobbing-Übergriffen im Betrieb führen.
Im Unterschied zu den „normalen“ Konflikten am Arbeitsplatz ist Mobbing dadurch gekennzeichnet, dass es gezielt und über einen längeren Zeitraum betrieben wird. Ziel ist eine Person zu isolieren, zu schwächen oder auszugrenzen bzw. vom Arbeitsplatz zu vertreiben. Mobbing kann durch eine einzelne Person oder durch eine Gruppe von Personen erfolgen.
Mobbinghandlungen kommen in der Betriebshierarchie „auf einer Ebene“ von „oben nach unten“ oder von „unten nach oben“ vor: Mobbing durch Vorgesetzte wird als Bossing und Mobbing von Beschäftigten gegenüber Vorgesetzten als Staffing bezeichnet.
Ungünstige betriebliche Rahmenbedingungen bilden den idealen Keimboden für das Auftreten von Mobbing im Betrieb. Unklare Kompetenzverteilung bzw. Betriebshierarchien, mangelnde Arbeitsorganisation oder –gestaltung, wirtschaftliche Probleme des Unternehmens und Über- oder Unterforderung der ArbeitnehmerInnen aber auch schwacher Führung, Konkurrenzdruck, Neid unter der KollegInnenschaft oder persönlicher Antipathie schaffen ein Klima welches Mobbinghandlungen begünstigt.
ArbeitgeberInnen haben eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht: Arbeitsplätze sind so zu gestalten, dass das Leben und Gesundheit, sowie die Würde und Integrität der ArbeitnehmerInnen geschützt wird. Diese geschützten Interessen werden bei Mobbing gefährdet.
Auch im Rahmen der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen besteht für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin die Verpflichtung, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu erheben, zu beurteilen und Maßnahmen zum Erhalt der psychischen Gesundheit der Beschäftigten festzulegen und umzusetzen.
Erfährt der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin also von Mobbinghandlungen im Betrieb, ist dieser/diese zum Einschreiten verpflichtet – er hat die gemobbte Person vor weiteren Angriffen zu schützen.
Es gibt eine Reihe von
Anzeichen dafür, dass ein Konflikt nicht mehr ohne Hilfe von
Außenstehenden gelöst werden kann. Wenn Sie bereits unter
Schlafstörungen leiden, wenn ein Gefühl der Hilflosigkeit Sie nicht mehr
loslässt, wenn Ihr Selbstwertgefühl und Ihr Selbstvertrauen schwinden,
wenn Sie sich immer unsicherer und sprachloser fühlen, oder wenn Sie
einfach selbst den Eindruck haben, dass Sie mit der Konfliktsituation
alleine nicht mehr fertig werden, dann läuten bereits die Alarmglocken.
Ein sicheres Alarmzeichen ist es auch, wenn eine der Konfliktparteien im Zuge einer Auseinandersetzung öffentlich bloßgestellt oder blamiert wird. In diesem Fall besteht große Gefahr, dass der Konflikt bösartig wird und wirklich schlimme Folgen haben könnte.
Sie brauchen eine
professionelle Konfliktberatung, wenn Schlafstörungen, zunehmende
Hilflosigkeit, Unsicherheit und Sprachlosigkeit auftreten und Ihr
Selbstwertgefühl schwindet, weil Sie öffentlich bloßgestellt oder
gemobbt werden. Ein erster Schritt könnte sein, sich an Ihren
Betriebsrat/Ihre Betriebsrätin oder an den Betriebsarzt/die
Betriebsärztin zu wenden. Oder Sie kontaktieren die
Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes.
Menschen, die in einem Konfliktfall um Hilfe gebeten werden, fühlen sich meist aufgefordert, für einen der beiden Gegner Partei zu ergreifen. Wer wirklich helfen will, sollte genau das nicht tun. Menschliche Anteilnahme ja, einseitige Parteinahme nein. Klärend wirkt in jedem Fall geduldiges Zuhören und wertfreies Nachfragen.
Versuchen Sie, die Gefühle und im Konflikt frustrierten Grundbedürfnisse der Hilfesuchenden zu beschreiben. Fragen Sie nach, ob Ihre Vermutungen zutreffen. Erst wenn man Sie ausdrücklich darum bittet, geben Sie einen Rat.
Bei gezielten Mobbinghandlungen ist jedoch Eingreifen angesagt: KollegInnen die Mobbingattacken beobachten, sollten aktiv reagieren („Ich finde es nicht in Ordnung, dass…“), ZuschauerInnen gezielt ansprechen und ebenfalls zur Stellungnahme bewegen („Was sagst du dazu?“) Den Betroffenen/die Betroffene zu unterstützen und deutlich Solidarität zu signalisieren, hilft den AngreiferInnen den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Kollege oder die Kollegin in Folge des Konflikts bereits psychisch erkrankt ist, dann raten Sie, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
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AK Niederösterreich
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AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
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