Sozialhilfe/Mindestsicherung: Wer bekommt wie viel?

Seit 1.1.2017 gibt es keine bundesweite Übereinkunft mehr zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. 2019 wurden die Bundesländer verpflichtet, die Mindestsicherung durch die Sozialhilfe zu ersetzen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

TeilnehmerInnen im Kurs

Beihilfe zum Lebensunterhalt

Als TeilnehmerIn an einem AMS-Kurs oder einer Maßnahme können Sie eine Beihilfe beantragen, wenn Ihr Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt nicht deckt.

Ge­bühr­en­be­frei­ung­en

Sind haben ein geringes Einkommen? Sie können sich von einigen Gebühren befreien lassen und bestimmte Zuschüsse bzw. Beihilfen in Anspruch nehmen.

Notstandshilfe

Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft und Sie keine Stelle finden, können Sie Notstandshilfe beantragen. Die wichtigsten Infos zu Höhe und Bedingungen.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz