Private Mietwohnungen
Private Vermieter:innen sind alle Vermieter:innen, die keine Gemeinde und keine gemeinnützige Bauvereinigung sind.
Das kann eine große Immobilienfirma sein – oder auch eine Person, die nur eine einzige Wohnung vermietet.
Private Mietwohnungen findest du vor allem:
- in Online-Inseraten
- in Tageszeitungen
Dort stehen meist kurz:
- Lage
- Größe
- Ausstattung
- Mietpreis
Oft sind auch Fotos online.
Wenn dich eine Wohnung interessiert, kannst du einfach:
- weitere Infos anfordern
- einen Besichtigungstermin vereinbaren
Immobilienmakler:innen
In der Praxis werden viele Wohnungen über Immobilienmakler:innen vermittelt – besonders in Wien.
Makler:innen haben vor allem diese Aufgaben:
- sie bringen Vermieter:in und Wohnungssuchende zusammen
- sie begleiten den Abschluss des Mietvertrags
Wer zahlt die Maklerprovision?
Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip.
Das heißt:
Wer die Makler:innen beauftragt, muss auch bezahlen.
In der Praxis ist das meistens die Vermieterseite.
Deine Rechte bei privaten Mietwohnungen
Auch private Mietverhältnisse sind gesetzlich geregelt.
Wichtig:
Die Regeln sind oft kompliziert und hängen u. a. vom Baualter des Hauses ab.
Besonders guter Schutz im Altbau
Hast du einen unbefristeten Hauptmietvertrag in einem Altbau (Baujahr vor 1945), bist du besonders gut geschützt.
Dann gelten z. B.:
- klare Kündigungsregeln
- gesetzliche Mietzinsgrenzen
Trotzdem kommt es vor, dass Mieter:innen ihre Rechte erst durchsetzen müssen – manchmal auch vor Gericht.
Befristete Mietverträge
Die meisten Mietverträge sind heute befristet.
Das bedeutet: Die Wohnung ist nur für einen bestimmten Zeitraum gemietet (z. B. 5 Jahre).
Wichtig: Du bist nicht „für die ganze Zeit gebunden“
Auch wenn der Vertrag befristet ist, kannst du früher ausziehen.
In der Regel ist ein Auszug nach 16 Monaten möglich:
- 12 Monate Mindestmietdauer
- 1 Monat Kündigungstermin (Monatsende)
- 3 Monate Kündigungsfrist
Danach kannst du die Wohnung kündigen und ausziehen.
Vorsicht bei Versprechen zur Verlängerung
Viele Vermieter:innen oder Makler:innen sagen, dass der Vertrag verlängert wird.
Wichtig für dich:
Eine mündliche Zusage ist nicht rechtlich bindend
Wenn du Sicherheit willst:
Lass die Verlängerungsmöglichkeit im Mietvertrag schriftlich festhalten.
Musterformulierung (Verlängerung im Vertrag)
So kann eine Verlängerungsregelung aussehen:
„Das Mietverhältnis wird auf bestimmte Zeit, und zwar auf ... Jahre abgeschlossen. Es beginnt am ... und endet am ..., ohne dass es einer Aufkündigung bedarf.
Wenn der Mieter während der Mietdauer mit den Mietzahlungen nie länger als sieben Tage säumig war und keinen nachteiligen Gebrauch vom Mietobjekt gemacht hat, steht ihm bei Ablauf der Mietdauer das Recht zu, den Vertrag mittels einseitiger Erklärung um weitere ... Jahre zu verlängern.“
Oder:
„… diesen Mietvertrag mittels einseitiger Erklärung in einen unbefristeten Mietvertrag umzuwandeln.“
Kündigung eines Mietvertrags
Bei den meisten Mietverträgen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Das bedeutet konkret:
- Du kündigst schriftlich zum Monatsende
- Du zahlst noch 3 Monate Miete
- Du darfst die Wohnung in dieser Zeit weiter nutzen
Kurz zusammengefasst
- Makler:innen werden meist vom Vermieter bezahlt (Bestellerprinzip)
- Altbau-Mietverträge bieten besonders starken Schutz
- Befristete Verträge können meist nach 16 Monaten beendet werden
- Mündliche Zusagen zur Verlängerung sind nicht sicher
- Kündigungsfrist: meist 3 Monate
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