Gehen Sie wählen! Bei der AK Wahl 2024.
#deineStimme für deine Arbeiterkammer © Papabogner, AK

17 Antworten zur AK und ihrer Wahl in einfacher Sprache

Was macht die Arbeiterkammer eigentlich genau? Für wen ist sie da? Wer kann wie wählen? Und wann sind die nächsten Wahlen?

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1. Wer oder was ist die AK? 

Die Arbeiterkammer (AK) ist so etwas wie die Anwältin der arbeitenden Menschen. Ihre Chefin oder Ihr Chef will nicht zahlen? Sie werden ohne Grund entlassen? Oder Sie bekommen keinen Urlaub? Dann können Sie zu uns kommen und sich beraten lassen. 

Weil wir die Anliegen der arbeitenden Menschen vertreten, wird die AK als Interessenvertretung bezeichnet. 

2. Warum gibt es die AK? Warum ist die AK wichtig? 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten lange Zeit niemanden, der sich für ihre Anliegen stark gemacht hat. Die Gewerkschaften gründeten die Arbeiterkammer (AK), damit die arbeitenden Menschen jemanden haben, der für sie kämpft. Und der ihr Leben besser macht. Außerdem braucht es ein Gegengewicht zu Großindustriellen und Konzernen – denn es darf nicht sein, dass nur Unternehmer bestimmen, wie’s läuft. Deshalb achtet die AK vorsorglich darauf, dass die Anliegen der Beschäftigten nicht zu kurz kommen. Zum Beispiel bei Gesetzen. 

Wer arbeitet, hat auch Rechte – und die werden oft nicht eingehalten. Und dann ist es wichtig, dass die AK da ist und hilft. Die AK hilft auch allen Mitgliedern, die beim Einkaufen oder Buchen einer Reise von Firmen am Schmäh gehalten werden. Oder auch Lehrlingen, damit die sich wehren können, wenn sie immer nur Wurstsemmeln holen müssen. 

3. Was heißt Interessenvertretung?

Gemeinsam statt allein – egal, ob es um geregelte Arbeitszeiten, faire Arbeitsbedingungen, oder das Recht auf Urlaub geht. Alleine kommt man da nicht weiter. Hier kommen die Interessenvertretungen ins Spiel. Sie verteidigen gemeinsame Anliegen, kämpfen für Verbesserungen und setzen sich für die Rechte der Menschen ein. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tun das die Arbeiterkammer (AK) und der Gewerkschaftsbund (ÖGB). 

4. Wer ist AK Mitglied? Bin ich AK Mitglied?

Bei der Arbeiterkammer (AK) sind grundsätzlich fast alle dabei, die unselbstständig arbeiten. Also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch geringfügig Beschäftigte, Menschen mit einem freien Dienstvertrag, Karenzierte, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge. Wer ist kein AK Mitglied? Zum Beispiel Unternehmerinnen und Unternehmer, Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Bäuerinnen und Bauern.  

5. Warum gesetzliche Mitgliedschaft? 

Sie waren sicher schon einmal beim Arzt oder sogar im Krankenhaus – durch die gesetzliche Sozial- und Krankenversicherung muss sich in Österreich niemand Sorgen machen, eine Operation oder andere teure Behandlungen selber zahlen zu müssen. Die gesetzliche Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer (AK) funktioniert ganz ähnlich. Für den Preis von 2 Melange im Monat, bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so etwas wie eine Vollkasko-Versicherung. Alle Beratungen der AK sind nämlich kostenlos – egal, wie lange sie dauern oder wie kompliziert das Anliegen ist. 

Und: Die gesetzliche Mitgliedschaft hat den großen Vorteil, dass sie nicht einfach abgeschafft werden kann, sondern besonders geschützt ist. Das ist wichtig, denn sonst könnte eine Regierung, die vor allem die Interessen von Unternehmen oder Konzernen vertritt, die AK einfach abschaffen – und die arbeitenden Menschen hätten keine Stimme mehr. 

6. Wie hoch ist der (gesetzliche) AK Beitrag? 

Kleiner Beitrag - große Wirkung: Bei einem mittleren Einkommen zahlen Sie nur rund 8 Euro im Monat. Und die Arbeiterkammer (AK) ist mit Top-Expertinnen und Experten für Sie da, in fast allen Lebenslagen. Im Ernstfall vertreten wir Sie auch vor Gericht – ohne Zusatzkosten. Unser Leistungspaket ist damit nicht nur viel umfangreicher, sondern auch viel günstiger als jede Rechtschutzversicherung. Verdienen Sie geringfügig oder gar nichts, zahlen Sie keinen Beitrag – bekommen aber die vollen Leistungen. 

7. Warum braucht es Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft (ÖGB)? 

Ein Team – 2 Schwerpunkte: Die Arbeiterkammer (AK) ist das Haus des Wissens. Wir prüfen Gesetze. Wir machen Studien. Und wir beraten und helfen den Beschäftigten – zum Beispiel, wenn sie ohne Grund entlassen werden. Wenn es arge Probleme im Job gibt – z. B. weil das Gehalt nicht bezahlt wird – klagen wir auch den Betrieb und unterstützen die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Die Gewerkschaften sind mit dem Betriebsrat direkt in den Betrieben, also ganz nah bei den Beschäftigten. Sie organisieren, wenn nötig auch Streiks. Und sie setzen sich jedes Jahr dafür ein, dass Beschäftigte mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen bekommen. Das passiert bei den Verhandlungen zu den Kollektivverträgen. Dabei helfen auch die Zahlen und Fakten in den Studien der AK. 

8. Was ist die Sozialpartnerschaft?

Die Sozialpartnerschaft ist ähnlich einer Lebenspartnerschaft. Damit das gut funktioniert, werden immer wieder Kompromisse – also ein guter Ausgleich – gefunden. Manchmal findet man den leicht, manchmal muss man länger diskutieren. Wichtig ist, dass beide Seiten gut mit der Lösung leben können. Und genau darum geht es auch bei der Sozialpartnerschaft – um gute Kompromisse zwischen den Interessen der Beschäftigten und denen der Unternehmen. Denn das sichert eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe und damit wirtschaftlichen Erfolg. Wir von der Arbeiterkammer schauen gemeinsam mit der Gewerkschaft auf die Interessen der Beschäftigten, damit sie einen fairen Anteil bekommen. Dafür verhandeln wir mit der Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer, die sich um die Unternehmen und Bäuerinnen und Bauern kümmern. 

9. Warum ist die Sozialpartnerschaft wichtig? 

Bei der Sozialpartnerschaft geht es darum, Kompromisse zu finden und die Wünsche von beiden Seiten zu erfüllen: jene der Beschäftigten und die der Unternehmen. Das passiert in Österreich seit vielen Jahrzehnten. Die Sozialpartnerschaft gibt Sicherheit. Sie sorgt für sozialen Ausgleich und ist deshalb so wichtig. Denn ohne Sozialpartner gibt es keine Kollektivverträge, wackelt der Sozialstaat und würden viele Gesetze nicht gut für die Beschäftigten sein. 

10. Was macht die AK? 

Im Gesetz steht, dass die Arbeiterkammer (AK) die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten soll. Und genau das tun wir. Wir schauen uns Gesetze genau an und achten darauf, dass die Anliegen der Beschäftigten nicht zu kurz kommen. Und wir helfen und beraten in fast allen Lebenslagen – mehr als 2 Millionen Mal pro Jahr: Bei Problemen im Job, wenn die Firma Pleite geht, mit dem AMS, in der Lehre, wenn man beim Einkaufen oder Buchen einer Reise von Firmen am Schmäh gehalten wird oder bei Mietverträgen.

Sie werden wegen Geschlecht oder Herkunft benachteiligt? Auch hier helfen wir. Und wenn es bei Problemen im Job hart auf hart kommt, dann vertreten wir Sie auch vor Gericht. 

11. Die AK ist das Parlament der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Warum? Und wie funktioniert das? 

Das AK Parlament ist das „Hohe Haus“ der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darin sind alle gewählten politischen Gruppen (Fraktionen) vertreten. Die Beschäftigten wählen alle 5 Jahre dieses AK Parlament und bestimmen, was die Arbeiterkammer (AK) tun soll. Alle im AK Parlament kämpfen für die Interessen und Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

12. Was ist die AK Wahl? 

In ganz Österreich wählen die AK Mitglieder alle 5 Jahre in einer direkten und geheimen Wahl ihr Parlament – ähnlich wie bei der Nationalratswahl. Es gibt verschiedene politische Gruppen – die Fraktionen. Mit Ihrer Stimme bestimmen Sie, welchen Kurs die Arbeiterkammern einschlagen. 

13. Warum ist es wichtig, zur AK Wahl zu gehen? 

Je mehr Menschen bei der AK Wahl ihre Stimme abgeben, desto lauter kann diese Stimme sein. Das ist wie bei Parteien. Die Partei, die die meisten Stimmen hat, bringt ihre Anliegen am leichtesten durch. Die Arbeiterkammer (AK) ist zwar keine Partei, sie ist überparteilich, aber: Je mehr Leute zu den Wahlen gehen und damit sagen „Hey, es ist gut, dass es euch gibt”, desto selbstbewusster kann die AK auch auftreten. Und das ist gut für alle arbeitenden Menschen. Also gehen Sie wählen. Je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, desto besser! Die nächste Gelegenheit: 2024 

14. Wann ist die nächste AK Wahl? Und wie läuft das ab? 

2024. Die Wahl ist einfach und schnell erledigt. Entweder direkt im Betrieb wählen oder durch Briefwahl die Stimme abgeben. Das AK Wahlbüro meldet sich rechtzeitig und schickt alle Infos rund um die Wahl. Also wann, wo und wie das genau abläuft. 

15. Wo kann ich wählen?

In vielen großen und mittleren Unternehmen können Sie direkt im Betrieb wählen. Oder es wird Ihnen eine Wahlkarte zugeschickt. Alle Infos dazu gibt es aber rechtzeitig vor der Wahl.  

16. Bin ich überhaupt wahlberechtigt? 

Jedes AK Mitglied ist wahlberechtigt - unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das ist anders als zum Beispiel bei der Nationalratswahl. AK Mitglieder sind grundsätzlich fast alle, die unselbstständig arbeiten. Auch Menschen mit einem freien Dienstvertrag. Sind Sie Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert, im Zivil- oder Präsenzdienst oder arbeitslos, können Sie sich in die Wählerliste eintragen lassen. Mehr Infos dazu kommen rechtzeitig vom AK Wahlbüro. 

17. Seit wann gibt es die AK? 

Die Arbeiterkammer (AK) ist stolze 100 Jahre alt und noch immer topfit. Genau gesagt: Die AK gibt es seit 26. Februar 1920 – wir haben schon mehr als 100 Jahre auf dem Buckel und werden auch noch in den nächsten 100 Jahren für alle Beschäftigten da sein und bessere Rechte für sie durchsetzen.

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