Frau blickt verwundert auf ihr Handy
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Gefangen in der Cloud: Vorsicht bei Urlaubsfotos

Urlaubsfotos sind schnell gemacht und genauso schnell in der Cloud gespeichert. So können Familie und Freunde die Bilder oft schon wenige Minuten später ansehen. Doch wer Fotos in Cloud-Diensten oder sozialen Netzwerken hochlädt, gibt einen Teil der Kontrolle darüber ab. Plattformbetreiber sichern sich in ihren Nutzungsbedingungen häufig weitreichende Rechte an den hochgeladenen Inhalten. Damit Ihre Urlaubserinnerungen geschützt bleiben, sollten Sie außerdem auf eine zuverlässige Backup-Strategie setzen.

Das Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) hat im Auftrag der AK die wichtigsten Praxistipps zusammengestellt und die Nutzungsbedingungen gängiger Cloud-Dienste und sozialer Netzwerke für Fotos geprüft. 

Was regeln die Nutzungsbedingungen?

Wer Fotos in Cloud-Diensten oder sozialen Netzwerken veröffentlicht, sollte die Nutzungsbedingungen genau lesen. Viele Anbieter lassen sich umfangreiche Rechte an hochgeladenen Bildern und anderen Inhalten einräumen. Dadurch können Sie unter Umständen nicht mehr selbst bestimmen, wie Ihre Fotos verwendet werden.

Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Hochladen, welche Rechte Sie dem Anbieter einräumen.

Wer haftet, wenn Fotos verloren gehen?

Gehen Fotos durch technische Defekte, Hackerangriffe oder andere Probleme verloren, kann der Anbieter grundsätzlich für Schäden haften – auch wenn die Geschäftsbedingungen häufig Haftungsausschlüsse enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Anbieter ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Das ist in der Praxis oft schwierig.

Tipp: Fotos mehrfach sichern

Cloud-Dienste und soziale Netzwerke eignen sich vor allem zum Teilen von Fotos – nicht als einzige Sicherung. Speichern Sie Ihre Bilder zusätzlich auf mehreren Datenträgern, etwa auf einer externen Festplatte. Wer viele Daten verwaltet, kann auch ein NAS-System (Network Attached Storage) nutzen.

Vorsicht Urheberrecht

Das Veröffentlichen von Fotos im Internet ist einfach – Verstöße gegen das Urheberrecht passieren deshalb schnell. Verwenden Sie niemals fremde Fotos ohne Zustimmung der Rechteinhaber. Andernfalls drohen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen, die mehrere tausend Euro betragen können.

Das gilt nicht nur für Fotos, sondern beispielsweise auch für Landkarten oder andere geschützte Inhalte.

So vermeiden Sie böse Überraschungen

Keine sensiblen Daten hochladen

Speichern Sie keine vertraulichen oder sensiblen Fotos ausschließlich in Cloud-Diensten oder sozialen Netzwerken. Mit dem Hochladen geben Sie ein Stück Kontrolle darüber ab, wer auf Ihre Daten zugreifen oder wie diese verwendet werden können.

Persönlichkeitsrechte beachten

Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, dürfen diese nicht bloßstellen oder herabsetzen. Sind Sie unsicher, holen Sie vor einer Veröffentlichung die Zustimmung der betroffenen Person ein.

Fremde Fotos nur mit Zustimmung verwenden

Wer Fotos anderer Personen veröffentlicht oder außerhalb der jeweiligen Plattform nutzt, benötigt grundsätzlich die Zustimmung der Urheberin oder des Urhebers. Dass ein Bild bereits im Internet verfügbar ist, bedeutet nicht, dass es frei verwendet werden darf.

Das Teilen innerhalb sozialer Netzwerke ist davon zu unterscheiden: Wer Inhalte auf einer Plattform veröffentlicht, stimmt in der Regel zu, dass diese im Rahmen der Funktionen der Plattform weitergeteilt werden können.

Urheberrechtlich geschützte Motive

Auch Fotos von urheberrechtlich geschützten Werken – etwa Gemälden, Plakaten oder Designermöbeln – dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Je nach Fall ist dafür die Zustimmung der Rechteinhaber erforderlich.

Fotografierverbote respektieren

Museen, Galerien oder andere Einrichtungen können festlegen, ob fotografiert werden darf. Beachten Sie entsprechende Hinweise und Fotografierverbote.

Konto gut absichern

Verwenden Sie ein starkes Passwort und aktivieren Sie – wenn möglich – die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Überprüfen Sie außerdem regelmäßig die Privatsphäre-Einstellungen Ihres Cloud-Dienstes oder sozialen Netzwerks.

Backup nicht vergessen

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Cloud. Eine zusätzliche Sicherung auf einer externen Festplatte oder einem anderen Speichermedium schützt Ihre Fotos vor Datenverlust.

Abmahnung erhalten?

Ignorieren Sie eine anwaltliche Abmahnung keinesfalls. Andernfalls kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren folgen. Da Schadenersatzforderungen häufig zu hoch angesetzt sind, sollten Sie sich rasch beraten lassen – etwa bei der AK, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder beim Internet-Ombudsmann.

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