Lohnabrechnung
Ausstehendes Gehalt, Abfertigung, Resturlaub usw.: Machen Sie offene Ansprüche schriftlich geltend, um sie im Streitfall nachweisen zu können.
Der Monat hat schon begonnen, die Miete ist fällig – aber der Lohn ist noch immer nicht am Konto: Was kann ich tun, wenn meine Chefin oder mein Chef nicht pünktlich zahlt? Oder nur einen Teil meines Gehalts überwiesen hat? Erfahren Sie hier, welche Schritte Sie setzen können und wie Ihre rechtlichen Möglichkeiten aussehen!
Ist Ihr Gehalt bis zum Ende der Frist auf dem Konto gelandet? Wenn nein: Kann es sein, dass die Firma pleite ist?
Wenn Löhne nicht mehr gezahlt werden, stecken oft finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens dahinter. Checken Sie daher bei der Ediktsdatei, ob Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber pleite ist. In dem Fall darf der Arbeitgeber gar nichts mehr zahlen. Melden Sie sich am besten bei uns. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihren Ansprüchen kommen!
Das Unternehmen ist nicht pleite? Es zahlt einfach nicht oder nicht alles, obwohl Sie schon zur Zahlung aufgefordert haben? Der nächste Schritt ist: Melden Sie sich bitte bei der Arbeitsrechtsberatung Ihrer Arbeiterkammer! Ab jetzt brauchen Sie juristische Unterstützung. Sonst haben Sie am Ende den Nachteil!
Mit unserer Hilfe können Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin androhen, die Arbeit einzustellen und das Unternehmen zu verlassen, wenn Sie bis zu einer bestimmten Frist (bitte genauen Termin nennen!) kein Geld sehen. Der Fachbegriff dafür lautet: „vorzeitiger Austritt wegen Entgeltvorenthaltung“.
Das alles nutzt nichts? Die Frist ist vorbei und kein Geld in Sicht? Dann ist der Punkt gekommen, das Unternehmen zu verlassen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitgeberin, dass Schluss ist: Sie erklären Ihren „berechtigten vorzeitigen Austritt wegen Entgeltvorenthaltung“.
Wenn nur ein kleiner Teil des Geldes fehlt, zum Beispiel Reisekosten oder Überstundenentgelt – und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diese Ansprüche bestreitet. In dem Fall ist es besser, das Geld in einem aufrechten Arbeitsverhältnis einzufordern. Oder nach einer regulären Kündigung.
Das ist nicht einheitlich geregelt. Sehr häufig ist das Geld mit dem Letzten des Monats fällig. Das bedeutet: Das Geld muss Ihnen am letzten Tag des Monats zur Verfügung stehen. Es gibt aber auch andere Regelungen, insbesondere im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag.
Laut Gesetz muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin auf dem Dienstzettel angeben, wann der Lohn bzw. das Gehalt fällig ist.
Werden Sie spätestens dann aktiv, wenn Sie zwei Monate vergeblich auf Ihr Geld warten. Denn Ansprüche können auch verfallen - und das haben Sie wirklich nicht verdient!
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