Finanz­Online – einfach und schnell

Die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) kann neben dem Papierformular auch via FinanzOnline übermittelt werden. 


Vor­teile von Finanz­Online

  1. Sofortberechnung Ihrer voraussichtlichen Steuer
    Mit FinanzOnline können Sie eine Sofortberechnung Ihrer voraussichtlichen Steuer durchführen. Diese zeigt Ihnen, mit welcher Rück­erstattung Sie wahrscheinlich rechnen können.
    Der endgültige Betrag kann allerdings davon abweichen! (Gründe können sein: Eingabefehler, fehlende Jahreslohnzettel oder Nichtanerkennung des Finanzamtes (FA) von Abschreibungsmöglichkeiten)

  2. Aktuelle Abfrage des Steuerkontos
    Sie können den Kontostand Ihres Steuer­kontos jederzeit aktuell abfragen.

  3. Prüfungsmöglichkeit der Lohnzettel
    Sie können überprüfen, ob alle Lohnzettel an das FA übermittelt wurden. Wenn der Punkt „bezugsauszahlende Stellen“ in der ANV falsch ausgefüllt wurde, wird zwar ein Bescheid erlassen, aber im Zuge einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens drohen dann oft Nachforderungen. Fehlen Lohnzettel, ist es sinnvoll bis März mit dem Absenden der Arbeitnehmer­veranlagung zu warten, da bis dahin alle Lohnzettel an das Finanzamt übermittelt sein müssen.

  4. Elektronischer Bescheid
    Sie bekommen den Bescheid elektronisch in Ihre "Nachrichten" zugestellt (wenn Sie nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben!).

    ACHTUNG

    In diesem Fall ist es allerdings wichtig, den Posteingang Ihrer "Nachrichten" regelmäßig zu kontrollieren, um keine Fristen zu versäumen! Sie sollten in diesem Fall unbedingt unter dem Punkt "Zustelloptionen" die Benachrichtigung mittels E-Mail-Verständigung ankreuzen und Ihre E-Mail-Adresse in FinanzOnline aktuell halten. Nur dann können Sie über einen neuen Eingang einer Nachricht via E-Mail verständigt werden.

  5. Schnellere Erledigung Ihrer ANV
    Ihre ANV wird schneller erledigt, da Ihre Daten bereits elektronisch erfasst sind. Sie kommen also schneller zu Ihrem allfälligen Guthaben beim Finanzamt.

So be­antragen Sie Ihren persönlichen Zugangs­-Code

Für den Steuerausgleich mit FinanzOnline benötigen Sie einen persönlichen Zugangs-Code. So können Sie diesen beantragen:

  • Online
    Gehen Sie auf der Finanzamt Seite auf den Punkt 'Online-Erstanmeldung'. Dort geben Sie Ihre Daten und eine Benutzeridentifikation ein. Ihr Zugangs-Code wird Ihnen per RSa-Brief zugestellt.
    => Online-Erstanmeldung

  • Persönlich beim Finanzamt
    Beantragen Sie mit einem gültigen Lichtbildausweis Ihre Zugangskennung für FinanzOnline direkt bei Ihrem Finanzamt. Der Code wird Ihnen sofort persönlich ausgehändigt.

  • Brief
    Sie können den Zugangs­code auch per Brief beantragen. Füllen Sie das Formular für den FinanzOnline-Code aus und schicken Sie es an das Finanzamt. Sie bekommen die Daten mittels RSa-Brief.
    => Formular für den FinanzOnline-Code
  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz