Sozialversicherungsbeiträge für Freie
Bin ich versichert? Wie hoch sind meine Beiträge zur Sozialversicherung, wie viel zahlt der Arbeitgeber? Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?
Wenn Sie als freie/r DienstnehmerIn erkranken, springt die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein.
Sie bekommen Krankengeld sowohl als selbstversicherte/r geringfügig Beschäftigte/r als auch als vollversicherte/r freie/r DienstnehmerIn, und zwar ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Als geringfügig Beschäftige/r erhalten Sie einen Fixbetrag von 165,44 Euro pro Monat (Stand 2020), wenn Sie die begünstigte Selbstversicherung abgeschlossen haben (Kosten: 65,03 Euro pro Monat).
Wenn Sie vollversicherte/r freie DienstnehmerIn sind, hängt die Höhe des Krankengeldes ab:
Die Gebietskrankenkasse zahlt das Krankengeld noch nicht endgültig Netto aus. Das erhaltene Krankengeld wird gemeinsam mit den anderen Einkünften erst nachträglich vom Finanzamt versteuert.
Wenn Sie als freie/r DienstnehmerIn erkranken, müssen Ihre ArbeitgeberInnen eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausstellen, auf der auch zu vermerken ist, ob ein Anspruch auf Sonderzahlungen vereinbart wurde oder nicht.
Wenn Sie noch keine Honorarnote ausgestellt haben, muss sich der Arbeitgeber bei Ihnen erkundigen, wie viel Sie bekommen bzw. er muss schauen, ob im abgeschlossenen Vertrag der Entgeltanspruch festzustellen ist.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
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