Steuertipps - So holen Sie sich Geld zurück.
Von A wie Adoptionskosten bis Z wie Zahnbehandlungskosten. Vom Familienbonus, der Pendlerpauschale und was sie vom PC-Kauf abschreiben können.
In der Regel wird die Arbeitnehmer:innenveranlagung freiwillig eingereicht. In bestimmten Fällen sind Arbeitnehmer:innen jedoch gesetzlich dazu verpflichtet. Dann spricht man von einer Pflichtveranlagung.
Eine Pflichtveranlagung müssen Sie im Folgejahr beim Finanzamt einreichen:
Die Fünfjahresfrist der freiwilligen Arbeitnehmer:innenveranlagung gilt hier nicht.
Eine Pflichtveranlagung liegt grundsätzlich nur vor, wenn:
Liegt Ihr Einkommen darunter, müssen Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung trotz eines Pflichtveranlagungsgrundes erst einreichen, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.
Eine Pflichtveranlagung ist insbesondere erforderlich, wenn Sie:
Nur für die Arbeitnehmer:innenveranlagung 2024 gilt: Haben Sie den Klimabonus erhalten und lag Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen über 66.612 Euro, besteht ebenfalls eine Pflichtveranlagung.
In bestimmten Fällen reicht eine Arbeitnehmer:innenveranlagung nicht aus. Sie müssen stattdessen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie:
Auch für die Einkommensteuererklärung gilt im Folgejahr die Frist bis 30. April in Papierform beziehungsweise bis 30. Juni über FinanzOnline.
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