Steuerrecht
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Auch freie DienstnehmerInnen bekommen Weiterbildungsgeld, wenn sie in Bildungskarenz gehen wollen, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie ArbeiterInnen und Angestellte. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im März 2011 anlässlich einer Musterbeschwerde der AK Wien.
Bis 2011 war freien DienstnehmerInnen der Zugang zum Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice verwehrt, obwohl sie in die Arbeitslosenversicherung einbezogen sind und Beiträge leisten. Eine Weiterqualifizierung im Rahmen einer Bildungskarenz war ihnen daher praktisch unmöglich. Das Höchstgericht befand aber, dass mit dieser Einschränkung das Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt wird.
Bildungsnachweis
Wenn Sie zur Weiterbildung ein Studiums betreiben, brauchen Sie für den Weiterbezug des Weiterbildungsgeldes
Achtung! Wenn Sie den Nachweis nicht
erbringen, kann das AMS das Weiterbildungsgeld einstellen und im Extremfall
sogar zurückfordern!
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