Sozialversicherungsbeiträge für Freie
Bin ich versichert? Wie hoch sind meine Beiträge zur Sozialversicherung, wie viel zahlt der Arbeitgeber? Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?
Auch bei freien Dienstverträgen gibt es Kündigungsfristen – egal, ob Sie selbst kündigen oder sich Ihre Arbeitgeberin, Ihr Arbeitgeber von Ihnen trennen will.
Auch bei freien DienstnehmerInnen muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Das heißt, zwischen Ausspruch oder schriftlicher Übermittlung der Kündigung und dem letzten Arbeitstag muss eine bestimmte Zeit liegen. Wie lang die Kündigungsfrist ist, hängt von der individuellen Vereinbarung ab. Diese muss im Dienstzettel vermerkt sein.
Wurden keine Kündigungsfristen und Kündigungstermine vereinbart, gilt für freie DienstnehmerInnen eine vierwöchige Kündigungsfrist, wenn...
In den übrigen Fällen muss in der Regel eine 14-tägige Kündigungsfrist eingehalten werden. Kündigungstermine (z.B. Kündigung zum Monatsletzten) müssen nicht eingehalten werden.
Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, wenn die Kündigung dem Arbeitgeber, der Arbeitgeberin zugegangen ist – das heißt, wenn Sie ihm oder ihr gesagt haben, dass Sie kündigen; oder wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Ihr Kündigungsschreiben erhält.
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