Steuerrecht
Durchblick bei der Einkommenssteuer! Hier werden Sie fündig bei Ihren Fragen zu Fristen, Steuererklärung, Umsatzsteuerpflicht, Gewinnermittlung & Co.
Freie Dienstnehmer:innen erhalten Insolvenz-Entgelt, wenn über das Vermögen ihrer Auftraggeberin bzw. ihres Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder abgewiesen wird.
Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie das Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH fristgerecht beantragen. Ausbezahlt wird es Ihnen dann über den Insolvenz-Entgelt-Fonds. Das Insolvenz-Entgelt wird als Einkommen aus unselbstständiger Arbeit betrachtet und automatisch an das Finanzamt gemeldet. Sie müssen daher diese Einkünfte nicht extra der Finanz melden.
Achtung!
In der Regel werden Sie nachträglich vom Finanzamt aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmer:innenveranlagung abzugeben. Es kann zu Steuernachzahlungen kommen.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65