10 Arbeitsrechte, die Sie noch nicht kannten
Hätten Sie's gewusst? In der AK Beratung schauen wir in überraschte Gesichter, wenn wir auf eines der folgenden Rechte hinweisen.
Ist Fernsehen im Betrieb erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Fußballspiele nebenbei laufen lassen, solange die Arbeit nicht leidet. Heimlich schauen – etwa per TV oder Stream ohne Erlaubnis – und dabei die Leistung vernachlässigen, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Nicht heimlich schauen! Vorher mit der Führungskraft absprechen. Gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, besser nach der Arbeit zu Hause zuschauen oder Urlaub vereinbaren.
Ist Radiohören während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen die Spiele auch im Radio verfolgt werden – wenn die Arbeit weiterhin ordentlich erledigt wird. Ist die private Internetnutzung erlaubt, dürfen auch Liveticker verfolgt oder Ergebnisse online abgerufen werden.
Wer während der WM Urlaub nehmen möchte, muss das mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbaren.
Für die WM gelten keine Sonderregeln beim Alkohol. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, gilt dieses uneingeschränkt – auch während der Spiele. Der Umgang mit Alkohol ist oft in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Zusätzlich kann der/die Arbeitgeber:in den Alkoholkonsum per Weisung untersagen.
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