Junger Mann jubelt vorm Computer
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06.05.2026

WM schauen am Arbeitsplatz – erlaubt oder Regelbruch?  

Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer von 11. Juni bis 19. Juli 2026 in Mexiko, Kanada und den USA begeistert viele Menschen – auch am Arbeitsplatz ist sie Gesprächsthema. Aber darf man im Büro zuschauen, zuhören oder mitfiebern? Ein Überblick. 

Fernsehen im Betrieb

Ist Fernsehen im Betrieb erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Fußballspiele nebenbei laufen lassen, solange die Arbeit nicht leidet. Heimlich schauen – etwa per TV oder Stream ohne Erlaubnis – und dabei die Leistung vernachlässigen, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

tipp der AK-Expert:innen

Nicht heimlich schauen! Vorher mit der Führungskraft absprechen. Gibt es keine ausdrückliche Erlaubnis, besser nach der Arbeit zu Hause zuschauen oder Urlaub vereinbaren.

Radio hören und Internet nutzen

Ist Radiohören während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen die Spiele auch im Radio verfolgt werden – wenn die Arbeit weiterhin ordentlich erledigt wird. Ist die private Internetnutzung erlaubt, dürfen auch Liveticker verfolgt oder Ergebnisse online abgerufen werden.

Urlaub nehmen

Wer während der WM Urlaub nehmen möchte, muss das mit dem/der Arbeitgeber:in vereinbaren.

Wichtig

  • Urlaub kann nicht einseitig angeordnet werden. 
  • Urlaub darf aber auch nicht eigenmächtig angetreten oder verlängert werden. 


Ein Bier zum Fußball-Schauen? 

Für die WM gelten keine Sonderregeln beim Alkohol. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, gilt dieses uneingeschränkt – auch während der Spiele. Der Umgang mit Alkohol ist oft in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Zusätzlich kann der/die Arbeitgeber:in den Alkoholkonsum per Weisung untersagen.

Kurz gesagt 

Mitfiebern ist okay – wenn es erlaubt ist und die Arbeit nicht leidet. Im Zweifel: nachfragen statt riskieren.

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