Porträt einer selbstbewussten Verkäuferin im Supermarkt und Blick in die Kamera
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19.12.2025

Studie zeigt: Flüchtlinge werden bei Jobsuche wegen Herkunft benachteiligt

Trotz gleicher Qualifikation werden Flüchtlinge aus Afghanistan deutlich seltener zu Bewerbungsgesprächen eingeladen als Österreicher:innen. Die AK Expert:innen sprechen von "erschreckenden" Ergebnissen. Dabei ist die Diskriminierung bei der Jobsuche gesetzlich verboten“, sagt Silvia Hofbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration in der AK Wien.

Am 18. Dezember 2025 wurden die Studienergebnisse in einem Online-Pressegespräch präsentiert. 

Flüchtlinge bleiben außen vor

Der Arbeitsmarkt befindet sich in einer angespannten Lage. Die Zahl der Arbeitssuchenden steigt nun schon das dritte Jahr in Folge. 

AK Arbeitsmarktexperte Simon Theurl
AK Arbeitsmarktexperte Simon Theurl © AK Wien

AK Arbeitsmarktexperte Simon Theurl: „Die Situation am Arbeitsmarkt trifft nicht alle gleich. Qualifikation, Alter, Dauer der Arbeitslosigkeit und Herkunft haben einen entscheidenden Einfluss auf die Erwerbschancen“. 

Im Auftrag der AK Wien hat prospect zwischen März und Juni 2025 mehr als 900 Bewerbungen in zwei unterschiedlichen Berufsbereichen versendet. In beiden Berufsbereichen wurden jeweils Bewerbungsunterlagen für eine Person österreichischer Herkunft und eine aus Afghanistan geflüchtete Person erstellt. Diese Bewerbungen wurden anschließend an Unternehmen versendet, die offene Stellen im Bereich Handel bzw. Bürotätigkeiten ausgeschrieben hatten.

Sozialwissenschaftler Vincent Perle
Sozialwissenschaftler Vincent Perle © Momentum Institut

Studienautor und Arbeitsmarktforscher Vincent Perle: „Anhand der Rückläufe konnten wir sehen, dass die vermeintlich aus Afghanistan geflüchteten Bewerber:innen deutlich seltener zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wurden, als das bei gleich qualifizierten Menschen österreichischer Herkunft der Fall war“.  



Gleiche Qualifikation, geringere Chancen 

In beiden untersuchten Berufsbereichen "Handel" und "Büro" wurden von rund doppelt so vielen Unternehmen nur die österreichischen Bewerber:innen eingeladen. Flüchtlinge erhielten in beiden untersuchten Berufsbereichen "Büro" und "Handel" deutlich häufiger eine Absage oder gar keine Rückmeldung.  

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So kommen Sie zu Ihrem Recht

AK Arbeitsmarktexpertin Silvia Hofbauer
AK Arbeitsmarktexpertin Silvia Hofbauer © Lisi Specht
Silvia Hofbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration in der AK Wien: „Bei Problemen am Arbeitsmarkt können sich Betroffene an Gewerkschaft und AK wenden. Im Falle von Diskriminierung gibt es zusätzlich die Gleichbehandlungsanwaltschaft“. Wie Sie zu Ihrem Recht kommen, erfahren Sie hier.

Unsere Forderungen

Diskriminierung findet statt. In diesem Beispiel sind es Menschen mit Fluchthintergrund, die allein aus diesem Grund deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Wir fordern folgende Maßnahmen:

  • Arbeitsuchende brauchen einfache und wirksame Wege, um gegen diskriminierende Verhaltensweisen vorzugehen. 
  • Besonderes Service und Förderungen des AMS für Unternehmen müssen an deren korrektes Verhalten gebunden werden wie etwa das Reagieren auf Bewerbungen oder die Meldung von offenen Stellen beim AMS. 
  • Nachhaltige Finanzierung der Programme zur Unterstützung von nach Österreich zugewanderten und geflüchteten Menschen: Besonders im Jugendbereich, wie das Jugendcollege Wien oder der Öko Booster, die als gute Beispiele dienen. 
  • Mehr Unterstützung beim Erwerb von Basisqualifikationen: Ohne entsprechende Programme ist keine nachhaltige Arbeitsmarktintegration möglich. 
  •  Verbesserungen bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Kompetenzen: Dies ist entscheidend, um die Qualifikationen der Menschen mit Migrationsbiografie voll nutzen zu können. 
  • Weiterhin ausreichende Mittel für Qualifizierungen als wichtiger Hebel für eine gute Arbeitsmarktintegration 
  • Mehr Kontrollen um Lohn- und Sozialdumping sowie Schwarzarbeit hintanzuhalten. Dafür ist eine massive personelle Aufstockung der zuständigen Behörden (insbesondere Finanzpolizei) notwendig. 
  •  Aus Sicht der AK muss es strenger bestraft werden, wenn Unternehmen, wenn Unternehmen Kontrollen sabotieren, z.B. in dem sie den Behörden Unterlagen vorenthalten. 

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