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Bundesmittel in der Pensionsversicherung: Wichtiger sozialer Ausgleich

Beim Thema Pensionen sind dem Alarmismus keine Grenzen gesetzt. Insbesondere bei den Bundesmitteln wird bisweilen von Pensionsloch oder gar von Explosionen gesprochen. Doch die Bundesmittel füllen kein „Loch“, sondern sind ein fixer Bestandteil der Finanzierung und ein wesentliches Element der sozialen Gestaltung.

Die Höhe ist gemessen an der Wirtschaftsleistung seit den 70iger Jahren stabil. Konjunkturell bedingt kommt es zu Schwankungen. Langfristig liegen die Werte für die gesamten Bundesmittel, die aus dem Budget an die Pensionsversicherung (PV) überwiesen werden, zwischen 2,2 % und 3,4 %. Auch der aktuelle Wert von 3 % liegt – trotz Coronakrise – in diesem Rahmen.

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Bundesmittel sind ein fixer Bestandteil der Pensionsfinanzierung. Gemessen an der Wirtschaftsleistung sind sie seit den 70iger Jahren weitgehend stabil.

Der Bundesbeitrag: Fixer und stabiler Bestandteil der Finanzierung

Der größte Teil der Bundesmittel entfällt auf den Bundesbeitrag, der einen pauschalen Beitrag zur Finanzierung der Ausgaben der Pensionsversicherung darstellt und seit jeher ein fixer Bestandteil der Finanzierungsarchitektur ist. Dieser besteht aus zwei Elementen:

  • Bei der Partnerleistung werden die niedrigeren Beitragssätze für Bäuerinnen/Bauern und Selbstständige subventioniert.
  • Mit der Ausfallshaftung wird die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben abgedeckt. Diese sichert eine breite Finanzierungsbasis und finanziert wichtige soziale Maßnahmen, die über die Pensionsversicherung abgewickelt werden, mit.

Dazu gehören Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, Beiträge an die Krankenversicherung für Pensionist:innen oder die Hinterblieben-Pensionen. Betrachtet man die Ausgaben hierfür in der PV der Arbeitnehmer:innen, dann zeigt sich, dass der Bundesbeitrag diese bei Weitem nicht abdeckt.

Ein „Budgetzuschuss“ zu den Eigenpensionen der Arbeitnehmer:innen geht sich damit erst recht nicht aus. In Summe wurden im Jahr 2020 mittels Bundesbeitrag 9,1 Mrd. € an die Pensionsversicherung überwiesen, 618 Mio. € davon für die Partnerleistung.

Der Bundesbeitrag ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Pensionssystems und finanziert u.a. Gesundheitsvorsorge, ReHa-Maßnahmen und Hinterbliebenpensionen mit.


Zuschuss aus dem Budget für gesellschaftliche Anliegen 

Die gesamten Bundesmittel setzen sich zusammen aus dem oben genannten „Bundesbeitrag“ und weiteren Budgetmitteln für Aufgaben, die die Pensionsversicherung für den Staat erbringt, und für die Anrechnung von Zeiten in der Pensionsversicherung, für die keine eigenen Beiträge gezahlt werden (können). Dabei handelt es sich um zweckgewidmete Beiträge für den sozialen Ausgleich. Dazu gehören:

  • v.a. Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten (anteilig) und für Zeiten des Kranken- und Wochengeldbezuges. Ein Verzicht auf diese Beiträge würde schlechtere Pensionen für jene bedeuten, die sich um andere Menschen kümmern oder selbst bedürftig sind.
  • Pensionsbeiträge für Zivil- und Präsenzdiener. Hier handelt es sich um eine originäre Finanzierungsverantwortung des Bundes für Zeit, die junge Männer für ihren Staat leisten (müssen).
  • Die Ausgleichszulagen: Das sind die Aufzahlungen für jene Pensionist:innen, die auch mit etwaigen anderen Einkommen nicht über die Mindestschwelle von 1.030,49 € im Monat kommen. Damit wird ein Mindesteinkommen sichergestellt und Altersarmut entgegengewirkt.

2020 wurden für diese beiden Positionen insgesamt rund 2,1 Mrd. € aus dem Budget an die Pensionsversicherung überwiesen, davon 1,05 Mrd. € für die Ausgleichszulagen.

Zusätzlich werden aus Bundesmitteln „Mindestpensionen“ (= Ausgleichszulagen), Zeiten der Kindererziehung, Kranken- und Wochengeldbezug oder Präsenz/Zivildienst (mit)finanziert.

Extreme Unterschiede beim Bundesbeitrag je nach Versichertengruppe

Die Rolle des Bundesbeitrages ist auch je nach Gruppe der Versicherten sehr unterschiedlich: Während die Arbeitnehmer:innen ihre Pensionen zum allergrößten Teil selbst durch entsprechende Beiträge zahlen, werden bei den Selbständigen mehr als die Hälfte und bei den Bauern und Bäuerinnen mehr als drei Viertel durch den Bundesbeitrag abgedeckt.

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Vor allem Bauern bzw. Bäuerinnen und Selbstständige profitieren in hohem Ausmaß vom Bundesbeitrag, während Arbeitnehmer:innen ihre Pensionen weitgehend selbst finanzieren.

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