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Beim Thema Pensionen sind dem Alarmismus keine Grenzen gesetzt. Insbesondere bei den Bundesmitteln wird bisweilen von Pensionsloch oder gar von Explosionen gesprochen. Doch die Bundesmittel füllen kein „Loch“, sondern sind ein fixer Bestandteil der Finanzierung und ein wesentliches Element der sozialen Gestaltung.
Die Höhe ist gemessen an der Wirtschaftsleistung seit den 70iger Jahren stabil. Konjunkturell bedingt kommt es zu Schwankungen. Langfristig liegen die Werte für die gesamten Bundesmittel, die aus dem Budget an die Pensionsversicherung (PV) überwiesen werden, zwischen 2,2 % und 3,4 %. Auch der aktuelle Wert von 3 % liegt – trotz Coronakrise – in diesem Rahmen.
Der größte Teil der Bundesmittel entfällt auf den Bundesbeitrag, der einen pauschalen Beitrag zur Finanzierung der Ausgaben der Pensionsversicherung darstellt und seit jeher ein fixer Bestandteil der Finanzierungsarchitektur ist. Dieser besteht aus zwei Elementen:
Dazu gehören Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, Beiträge an die Krankenversicherung für Pensionist:innen oder die Hinterblieben-Pensionen. Betrachtet man die Ausgaben hierfür in der PV der Arbeitnehmer:innen, dann zeigt sich, dass der Bundesbeitrag diese bei Weitem nicht abdeckt.
Ein „Budgetzuschuss“ zu den Eigenpensionen der Arbeitnehmer:innen geht sich damit erst recht nicht aus. In Summe wurden im Jahr 2020 mittels Bundesbeitrag 9,1 Mrd. € an die Pensionsversicherung überwiesen, 618 Mio. € davon für die Partnerleistung.
Die gesamten Bundesmittel setzen sich zusammen aus dem oben genannten „Bundesbeitrag“ und weiteren Budgetmitteln für Aufgaben, die die Pensionsversicherung für den Staat erbringt, und für die Anrechnung von Zeiten in der Pensionsversicherung, für die keine eigenen Beiträge gezahlt werden (können). Dabei handelt es sich um zweckgewidmete Beiträge für den sozialen Ausgleich. Dazu gehören:
2020 wurden für diese beiden Positionen insgesamt rund 2,1 Mrd. € aus dem Budget an die Pensionsversicherung überwiesen, davon 1,05 Mrd. € für die Ausgleichszulagen.
Die Rolle des Bundesbeitrages ist auch je nach Gruppe der Versicherten sehr unterschiedlich: Während die Arbeitnehmer:innen ihre Pensionen zum allergrößten Teil selbst durch entsprechende Beiträge zahlen, werden bei den Selbständigen mehr als die Hälfte und bei den Bauern und Bäuerinnen mehr als drei Viertel durch den Bundesbeitrag abgedeckt.
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