Ein kleines Mädchen geht mit Vater und Mutter im Freien spazieren.
© Everst, stock.adobe.com
9.5.2025

Eltern verzweifeln immer noch am Kinderbetreuungsgeld

Bei der Arbeiterkammer gehen die Anrufe wegen Problemen beim Kinderbetreuungsgeld jedes Jahr in die Tausenden, die Volksanwaltschaft hat mit Beschwerden zu tun, weil Menschen jahrelang auf ihr Geld warten. Über aktuelle bürokratische Hürden informieren Sie Volksanwalt Bernhard Achitz, AK Direktorin Silvia Hruška-Frank und AK Bereichsleiterin Soziales Ines Stilling:


Download

Die gesamte Presseunterlage zum Downloaden finden Sie hier.

Täglich grüßt das Murmeltier

Immer noch müssen junge Familien jahrelang auf das Kinderbetreuungsgeld warten. Ihnen fehlt das Geld für ihr tägliches Leben, und manche fallen aus der Krankenversicherung. Mehrere Höchstgerichtsurteile haben bestätigt, dass die Weisungen des Familienministeriums an die Krankenversicherungsträger EU-rechtswidrig sind – geändert wurden sie nicht.

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Eltern für die Betreuung ihres Neugeborenen bzw. Kleinkinds. Doch statt Familien zu entlasten und eine finanzielle Absicherung während der Kinderbetreuung zu bieten, ist das Kinderbetreuungsgeld für viele Eltern ein Grund zum Verzweifeln. „Täglich grüßt das Murmeltier, denken sich unsere Expert:innen, wenn Eltern zur Kinderbetreuungsgeld-Beratung kommen“, sagt AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank. 

Schikanen in grenzüberschreitenden Fällen

„Arbeitet oder lebt ein Elternteil im Ausland, gibt es oft große Probleme bei den Familienleistungen. Familien müssen zum Teil monate- bis jahrelang warten, bis sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. In der Zwischenzeit sind sie mit sehr aufwendigen Verfahren und teilweise unerfüllbaren Forderungen der Behörden konfrontiert und haben Probleme mit dem Krankenversicherungsschutz“, erzählt Volksanwalt Bernhard Achitz. Gerade bei alleinerziehenden Eltern – oft Müttern – führt das zu existenzbedrohenden Situationen, wie folgende Fälle aus der Praxis der Volksanwaltschaft zeigen:

Von häuslicher Gewalt betroffene Alleinerzieherin wartet zwei Jahre auf KBG:

Eine Österreicherin, die bei ihrem Partner in Deutschland lebte, kehrte aufgrund häuslicher Gewalt mit ihrem Baby wieder nach Österreich zurück, wo sie zunächst in einer Notunterkunft lebte. Erst nach zwei Jahren und mit Unterstützung der Volksanwaltschaft erhielt sie die ihr zustehenden Familienleistungen.

OGH gibt AK und Volksanwaltschaft recht:

Im Fall von Familie G., über den die Volksanwaltschaft und die AK bereits mehrmals berichtet hatten, dauerte es acht Jahre und ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, bis sie das ihr zustehende Kinderbetreuungsgeld erhielt. 

Trotzdem kommt es weiterhin zu sehr aufwendigen Verfahren. Achitz: „Was die österreichischen Behörden – auf klare Weisung der Familienministerin – hier tun, ist ein grobes Foul gegen EU-Recht und gegen die betroffenen Familien.“

AK-Direktorin Silvia Hruska-Frank: „Mittlerweile gibt es mehrere Höchstgerichtsurteile. Aber das Familienministerium will sich immer noch nicht zu einem menschenfreundlichen Vorgehen durchringen.“ In all diesen Fällen hatten sich die vollziehenden Krankenversicherungsträger auf die – von der Volksanwaltschaft bereits seit fünf Jahren als EU-rechtswidrig kritisierte und noch immer geltende – Arbeitsanweisung der Familienministerin berufen. 

Familien brauchen die ihnen zustehenden Leistungen jetzt:

„Das lange Warten auf das Kinderbetreuungsgeld führt oft auch zu Problemen mit der Krankenversicherung“, sagt AK Bereichsleiterin Soziales, Ines Stilling. So berichten Betroffene immer wieder, dass sie bei einem Arztbesuch erfahren, dass sie nicht mehr krankenversichert sind, weil das Kinderbetreuungsgeld noch nicht ausbezahlt wurde.

Kein einkommensabhängiges KBG wegen Krankheit

Im relevanten Zeitraum vor der Geburt muss eine 182-tägige durchgehende Erwerbstätigkeit vorliegen, nur eine Unterbrechung von 14 Tagen ist möglich. Das führt in manchen Fällen zu schwer nachvollziehbaren und für die betroffenen Familien belastenden Ergebnissen. So überschritt eine Mutter die „erlaubten“ 14 Tage um nur drei Tage, an denen sie Krankengeld bezog. Sie bekam nicht das einkommensabhängige KBG, sondern nur die niedrigere Sonderleistung I. 

Irren ist teuer: Zu kurze Frist bei falscher KBG-Variante

Nach wie vor ist die Frist zu kurz, innerhalb der ein Irrtum bei der Auswahl der KBG-Variante korrigiert werden kann: nur 14 Tage ab Antragstellung. Irrtümer werden jedoch meist erst mit Erhalt der Leistungsmitteilung bemerkt. Eine junge Mutter hatte die Information beim Beratungsgespräch falsch verstanden und erhielt deshalb die pauschale statt der einkommensabhängigen Variante – mit existenziellen Folgen. 

Kein Bescheid, keine Berufung

Familien wird mit formlosen Schreiben mitgeteilt, dass sie die Voraussetzungen für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht erfüllen und daher binnen 14 Tagen auf die – erheblich niedrigere – Sonderleistung I umsteigen sollen. Eine nähere Begründung oder ein Hinweis auf die Berufungsmöglichkeit fehlt – Grundvoraussetzungen eines rechtsstaatlichen Verfahrens.

Unsere Forderungen

  • Familienfreundlichere Behörden und ein besseres Gesetz
  • Rasche Verfahren auch in grenzüberschreitenden Fällen
  • Verlängerte Frist für Änderung der KBG-Variante
  • Hauptwohnsitzmeldung als Anspruchsvoraussetzung beseitigen

Das könnte Sie auch interessieren

Eltern halten ein neugeborenes, gähnendes Baby zärtlich im Arm

Kinderbetreuungsgeld

Welches Modell ist für uns besser geeignet? Wieviel Geld bekomme ich, und wie lang? Antworten finden Sie hier.

Kind umarmt Mama

Umfrage zu Job und Familie

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit: Was brauchen Sie, damit sich Job und Familie besser ausgehen?

Papa liest seinem Kind ein Buch vor

Familienarbeitszeit

Ein Bonus von 2 x 350 Euro pro Monat soll eine gerechtere Aufteilung von Erwerbsarbeit bringen.

  • © 2025 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz