Wirksamer und unbürokratischer Sicherheits- und Gesundheitsschutz in kleinen Arbeitsstätten
Mit dem Präventionsmodell AUVAsicher zielt die AUVA auf die Hebung der Arbeitssicherheit in Klein- und Mittelbetrieben ab und bietet schon heute für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten (bzw insgesamt nicht mehr als 250 ArbeitnehmerInnen) eine kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung an.
Beschäftigte in kleine Arbeitsstätten sind jedoch – bezogen auf den vorgesehenen Präventionsstandard – häufig benachteiligt. So sind zB in Arbeitsstätten mit weniger als 50 Beschäftigten lediglich Begehungen durch Präventivfachkräfte erforderlich. Beschäftigte in kleinen Arbeitsstätten haben jedoch das gleiche umfassende Recht auf menschengerechte Arbeitsbedingungen wie jene ArbeitnehmerInnen, die in größeren Arbeitsstätten tätig sind.
Im Hinblick auf die Verbesserung der Präventionsstandards für Klein- und Mittelbetriebe ist die Anwendung von Präventionszeiten bereits in Arbeitsstätten ab 11 ArbeitnehmerInnen umzusetzen - wie es in Deutschland bereits seit 2011 längst der Fall ist. Für Arbeitsstätten mit weniger als 11 Beschäftigten ist ein unbürokratischer Automatismus zur intensivierten Betreuung durch AUVAsicher einzuführen. Darüber hinaus ist das Angebot und die Qualität von AUVAsicher auszubauen, die entsprechenden Ressourcen sind hierfür bereit zu stellen.
Wir fordern: „AUVAsicher neu“ für kleine Arbeitsstätten umsetzen
- Anwendung der Präventionszeiten bereits auf Arbeitsstätten ab 11 Beschäftigten
- Obligatorische Beratung, Unterstützung und Betreuung von Arbeitsstätten mit bis zu 10 Beschäftigten ohne bürokratischer Anmeldung durch AUVAsicher (Ruhestellung der Betreuung ausschließlich bei schriftlichem Nachweis durch den Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bei einer anderen zulässigen Form der Betreuung)
- Verkürzung der Beratungsintervalle bei gleichzeitiger Verlängerung der geplanten Einzelberatungszeiten und Erhöhung der Betreuungszeiten für die Basisbetreuung (ohne strikte Vorgabe von Planzeiten) bei Arbeitsstätten bis zu 10 Beschäftigten
- Verbreiterung der Unterstützung und Betreuung in Anlassfällen, unabhängig davon wer von der zu betreuenden Arbeitsstätte AUVAsicher kontaktiert
- Verpflichtung von AUVAsicher eigeninitiativ in den Arbeitsstätten umfassend Prävention zu betreiben und Schwerpunktaktionen zu setzen
- Abschaffung des ineffizienten Unternehmermodells
Wir fordern: Angebot und Qualität von AUVAsicher ausbauen
- Gesetzliche Verankerung der arbeitspsychologischen Betreuung in Arbeitsstätten mit bis zu 10 ArbeitnehmerInnen nach dem Modell von „AUVAsicher“
- Eine qualitativ verbesserte Betreuung durch AUVAsicher muss zumindest sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische sowie arbeits- und organisationspsychologische Aspekte abdecken - das hierfür benötigte qualifizierte Personal ist bereitzustellen