Junge Tischlerin mit Schutzbrille
© AntonioDiaz, stock.adobe.com
28.7.2025

Recht auf Vollzeit für Teilzeitkräfte!

Die Arbeiterkammer begrüßt den von Bundesministerin Korinna Schumann geforderten Rechtsanspruch auf Vollzeit für Teilzeitkräfte, die Stunden aufstocken wollen.

Zeitspeicher

Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit!

Rechtsanspruch richtige Antwort auf Teilzeitdebatte

AK Präsidentin Renate Anderl: „Der Rechtsanspruch auf Vollzeit, für jene Teilzeitbeschäftigten, die ständig Mehrarbeit leisten müssen, ist die richtige Antwort auf eine unsägliche Debatte, die auf dem Rücken von Teilzeitkräften ausgetragen wird. Zudem muss der Mehrstunden-Zuschlag endlich auf 50 Prozent angehoben werden und ab der ersten Stunde zustehen, damit Teilzeitbeschäftigte nicht mehr als billige Flexibilitätsreserve genutzt werden können.“

Aus Sicht der AK sind auch die geplanten Verbesserungen für freie Dienstnehmer:innen  positiv hervorzuheben. Anderl: „Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung fairere Arbeitsbedingungen getan und auch eine langjährige AK-Forderung umgesetzt.“ 

Klare Regeln bei Kündigungen

Sicherheit bei Kündigungen gibt es künftig nicht nur für die freien Dienstnehmer:innen selbst, sondern auch für die Arbeitgeber: Ab sofort gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen, nach zwei Jahren im Betrieb verlängert sich diese auf sechs Wochen.

„Durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes ist hier eine Lücke entstanden. Die neue Regelung bringt wieder Klarheit und Sicherheit – das ist ein Fortschritt“, so Anderl. Mittelfristig sollten die Fristen aber an jene der Arbeiter:innen und Angestellten angepasst werden, da es keinen sachlichen Grund für die Unterschiede gibt. 

Fortschritt: Freie Dienstverhältnisse in Kollektivverträgen möglich

Ein weiterer großer Erfolg ist, dass freie Dienstverhältnisse künftig auch in Kollektivverträgen geregelt werden können. Das schafft die Möglichkeit für wesentliche Verbesserungen bei der Bezahlung, bei Krankheit und anderen Arbeitsbedingungen.

„Es ist nur fair, dass auch freie Dienstnehmer:innen von Kollektivverträgen profitieren können. Als Arbeiterkammer begrüßen wir jede Maßnahme, die zur Gleichstellung und Absicherung aller Menschen beiträgt, die in Österreich arbeiten – egal, in welchem Vertragsverhältnis. Für die freien Dienstnehmer:innen bedeuten Kollektivverträge eine Stärkung ihrer Rechte. Nun sind die Sozialpartner aufgerufen, dieses Instrument auch zu nutzen. Gewerkschaften und Arbeiterkammer sind jedenfalls bereit“, betont die AK Präsidentin.

Links

Das könnte Sie auch interessieren

Junge müde Kellnerin in einem Lokal

Über­stunden

Sie bekommen mind. einen Zuschlag von 50 % für jede geleistete Über­stunde – egal, ob die Überstunde bezahlt wird oder Zeitausgleich vereinbart wurde.

Reiferer, bärtiger Mann mit Mütze und Skateboard lächelt zufrieden

Kürzer arbeiten?

Wir haben die 11 häufigsten Fragen zur Arbeitszeitverkürzung zusammengetragen und geben kompakte Antworten darauf, warum kürzer arbeiten Sinn macht.

Mein Recht auf eine faire Bezahlung

Faire Bezahlung!

Ständig Überstunden machen und das gratis? Sicher nicht! Wir setzen uns dafür ein, dass du bekommst, was dir zusteht.

  • © 2025 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz