Corona Kurzarbeit
Von Kurzarbeit (KUA) spricht man, wenn in einem Betrieb die Arbeitszeit zeitlich begrenzt herabgesetzt wird. Die Kurzarbeit dient zur Überbrückung von wirtschaftlichen (nicht saisonbedingten) Störungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und soll die Beschäftigten im Betrieb halten. Kündigungen sollen vermieden werden.
Basis ist eine arbeits- und lohnrechtliche Vereinbarung der Sozialpartner.
Phase 1 (1.3. - 31.5.2020)
- Sozialpartnervereinbarung Corona Kurzarbeit - für ArbeitnehmerInnen
- Sozialpartnervereinbarung Corona Kurzarbeit - Betriebsvereinbarung
- Handlungsanleitung und Erläuterungen zur Handhabung der "Corona-Kurzarbeit" (nur für Phase 1)
Phase 2 (1.6. bis 30.9.2020)
- Sozialpartnervereinbarung Corona Kurzarbeit - für ArbeitnehmerInnen
- Sozialpartnervereinbarung Corona Kurzarbeit - Betriebsvereinbarung
Phase 3 (ab 1.10.2020)
- Sozialpartnervereinbarung Corona Kurzarbeit - für ArbeitnehmerInnen
- Sozialpartnervereinbarung Corona Kurzarbeit - Betriebsvereinbarung
- AMS Bundesrichtlinie für die Phase 3
Infos gibt es auch bei Ihrer Fachgewerkschaft und Ihrem Betriebsrat!
"Es wird auch ein nach der Krise geben. Daher ist eine Unterstützung für die Beschäftigten jetzt so wichtig, damit sich nach der Krise alles rasch wieder normalisiert."
Renate Anderl, AK Präsidentin
Über das Corona Soforthilfe-Kurzarbeitsmodell Flex