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AK Erfolg: Rückerstattung Kreditbearbeitungsgebühr von Erste Bank und Sparkassen

Geld zurück für Kund:innen der Erste Bank und zahlreicher Sparkassen in allen Bundesländern. Die AK einigte sich mit der Erste Bank und erreichte eine konsument:innenfreundliche Lösung für die Rückerstattung von Kreditgebühren bei Konsum- und Wohnkrediten. Betroffene können die Gebühren ab heute, Montag (10.08.2026), über ein Onlineformular bei ihrer Bank zurückfordern.

„Der Vergleich zeigt, dass konstruktive Einigungen möglich sind und Kreditnehmer:innen davon unmittelbar profitieren“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer.

Welche Kreditverträge sind betroffen? 

Von der Einigung zwischen AK und Erste Bank profitieren Kund:innen mit Konsum- und Wohnkrediten, für die eine Kreditbearbeitungsgebühr verrechnet wurde. Dazu zählen auch Zwischenfinanzierungen (zum Beispiel Baugirokonten) sowie Darlehen der s Bausparkasse, bei denen im Regelfall eine Darlehensbereitstellungsgebühr bei Vertragsabschluss verrechnet wurde. Die Rückforderung der Gebühren ist für die vergangenen 30 Jahre rückwirkend möglich – unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits zurückbezahlt wurde. Wurde der Kreditvertrag vor dem 1.1.2019 endgültig getilgt, muss der jeweilige Kreditvertrag (etwa eine Kopie) vorgelegt werden. Wer den Kreditvertrag nicht mehr hat, kann bei seiner Bank anfragen und eine Kopie verlangen – kostenlos!

Welche Gebühren gibt es zurück?

Der Rückzahlungsbetrag hängt von der Bearbeitungsgebühr ab, die beim Abschluss des Kreditvertrages einmalig bezahlt wurde – entweder als Prozentsatz der Kreditsumme oder als Pauschale. Mit der Rückerstattung sind ebenfalls abgegolten: Entgelte für Krediteröffnung, Sicherheitsprüfung, Liegenschaftsbewertung sowie Entgelte für Grundbuchsunterlagen. Die Spesen für die Ausstellung von grundbuchsfähigen Löschungsquittungen müssen separat beantragt werden (zum Beispiel mit dem AK Musterbrief).

Wie hoch ist die Rückerstattung? 

Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass mindestens 0,5 Prozent der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr bezahlt wurden. Bei Konsumkrediten werden 90 Prozent der Gebühr refundiert. Bei Wohnkrediten gibt es – je nach Höhe der bezahlten Gebühr – zwischen 35 und 80 Prozent zurück. Wer seinen Kredit über eine:n Kreditvermittler:in abgeschlossen hat, erhält je nach Fall gestaffelt zwischen 225 und 750 Euro.

Wie können Konsument:innen die Gebühren zurückfordern? 

Betroffene Kreditnehmer:innen können ihre Rückzahlungsansprüche mittels Onlineformular ab dem 10.08.2026 bis zum 31.7.2027 auf der Website ihrer jeweiligen Bank anmelden:  

ONLINEFORMULARE

Erste Bank Oesterreich: https://www.sparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr

s Bausparkassehttps://www.sbausparkasse.at/kredit-bearbeitungsgebuehr

Für die Erste Bank und die Sparkassen gibt es einen gemeinsamen Link – es erfolgt ein Routing der Kund:innen zur jeweils teilnehmenden Sparkasse.

Wichtige Fragen und Anworten

FAQ

Welche Unterlagen benötige ich für die Rückerstattung? Welche Gebühren/Spesen gibt es zurück? Wie hoch ist die Rückerstattung? Welche Sonderbestimmungen gibt es? Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten.



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