Datenklau
© Feodora, stock.adobe.com

Datenklau: Wenn Fremde mit Ihrer Identität einkaufen

Plötzlich erhalten Sie eine Rechnung, eine Mahnung oder Post vom Inkassobüro – obwohl Sie gar nichts bestellt haben. Oder ein Gericht fordert Geld von Ihnen, obwohl Sie das Unternehmen gar nicht kennen.

Dann könnte ein Identitätsmissbrauch dahinterstecken. Kriminelle verwenden fremde persönliche Daten, um online einzukaufen, Verträge abzuschließen oder andere Straftaten zu begehen.

Wichtig

Reagieren Sie sofort. Wer Mahnungen oder gerichtliche Schreiben ignoriert, riskiert zusätzliche Kosten, Probleme bei der Bonität oder sogar rechtliche Konsequenzen.

Studie

Die Studie „Identitätsdiebstahl im Internet“ zum Downloaden finden Sie hier.


Identitätsmissbrauch passiert häufiger als viele denken

In der AK Konsument häufen sich die Fälle. Betroffen sind Menschen jeden Alters:

  • Eine Pensionistin ohne Internet soll online eingekauft haben.
  • Ein Student erhält Mahnungen für Bestellungen, die er nie getätigt hat.
  • Ein Angestellter erfährt erst durch seine Arbeitgeberin von einer Gehaltsexekution.

Die Betroffenen wissen oft lange nichts vom Missbrauch ihrer Daten. Erst Rechnungen, Mahnungen oder Schreiben von Behörden machen deutlich, dass jemand ihre Identität verwendet hat.

Wofür Kriminelle gestohlene Daten nutzen

Mit fremden personenbezogenen Daten können Kriminelle beispielsweise:

  • Waren oder Dienstleistungen bestellen,
  • Verträge abschließen,
  • Fake-Profile anlegen,
  • Online-Konten eröffnen oder
  • Geldwäsche und andere Straftaten verschleiern.

Woher die Täter die Daten haben, ist oft nicht nachvollziehbar. Mögliche Quellen sind etwa Phishing-Mails, Datenlecks bei Unternehmen oder öffentlich zugängliche Verzeichnisse.

Was Sie jetzt tun sollten

1. Anzeige bei der Polizei erstatten

Bringen Sie alle Unterlagen – etwa Rechnungen, Mahnungen oder Schriftverkehr – sowie einen amtlichen Lichtbildausweis zur Polizei. Erstatten Sie Anzeige gegen unbekannte Täter.

2. Dem Absender sofort widersprechen

Egal ob Unternehmen, Inkassobüro, Rechtsanwaltskanzlei oder Gericht: Teilen Sie schriftlich mit, dass Sie die Bestellung oder den Vertrag nicht abgeschlossen haben.

3. Konto und Kreditkarte kontrollieren

Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen. Melden Sie verdächtige Abbuchungen sofort Ihrer Bank und besprechen Sie weitere Schutzmaßnahmen.

4. Prüfen, ob Ihre Daten im Internet aufgetaucht sind

Kontrollieren Sie, ob Ihre E-Mail-Adresse oder andere persönliche Daten Teil eines bekannten Datenlecks sind. Nutzen Sie dafür zum Beispiel:

  • leakchecker.uni-bonn.de
  • sec.hpi.de/ilc/search
  • haveibeenpwned.com

Ändern Sie betroffene Passwörter sofort und aktivieren Sie – wenn möglich – die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

5. Bonitätseinträge überprüfen

Fordern Sie bei Wirtschaftsauskunfteien eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO an. So erfahren Sie, ob durch den Identitätsmissbrauch falsche Einträge entstanden sind. Unrichtige Einträge sollten Sie berichtigen oder löschen lassen.

So können Sie sich schützen

Einen vollständigen Schutz vor Identitätsmissbrauch gibt es nicht. Sie können das Risiko aber verringern:

  • Geben Sie persönliche Daten nur an vertrauenswürdige Stellen weiter.
  • Verwenden Sie starke, unterschiedliche Passwörter.
  • Aktivieren Sie nach Möglichkeit die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Seien Sie vorsichtig bei E-Mails, SMS oder Anrufen, in denen persönliche Daten verlangt werden.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Konto- und Kreditkartenumsätze.

Unser Rat

Nehmen Sie Rechnungen, Mahnungen oder gerichtliche Schreiben ernst – auch wenn Sie überzeugt sind, nichts bestellt zu haben. Je früher Sie reagieren, desto besser lassen sich finanzielle Schäden und rechtliche Nachteile vermeiden.

Downloads

Kontakt

  • © 2026 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz