Sicherheitsdatenblatt
Die wichtigsten Infos zum Sicherheitsdatenblatt: Für welche Arbeitsstoffe ist es verpflichtend? Wie kommen Sie dazu? Welche Angaben muss es enthalten?
Jede/-r Hersteller/-in, Importeur/-in oder Inverkehrbringer/-in von gefährlichen Stoffen oder Gemischen, hat diese zuvor einzustufen und entsprechend der Einstufung zu verpacken und zu kennzeichnen.
Werden chemische Arbeitsstoffe im Betrieb umgefüllt, sind auch diese Behälter entsprechend zu kennzeichnen.
CLP ist die Abkürzung von Classification, Labelling and Packaging. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen in der gesamten EU. Sie ersetzt die Bestimmungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach österreichischem Chemikalienrecht. Die CLP-Verordnung basiert auf den von der UNO vereinbarten internationalen Kriterien des "Globally Harmonised System of Classification an Labelling of Chemicals" (GHS).
Sichtbar sind die Veränderungen auf den ersten Blick am Kennzeichnungsetikett.
Zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen finden sich auf den Etiketten die Signalwörter
GEFAHR für hohes Gefahrenniveau
oder
ACHTUNG für die "weniger schwerwiegenden" Gefahrenkategorien
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