Junger Arbeiter arbeitet bei Hitze im Freien
© Quality Stock Arts, stock.adobe.com
13.7.2022

Hitze.App für Beschäftigte am Bau

Bauarbeiter:innen können ab 32,5 Grad im Schatten hitzefrei bekommen. Der/die Arbeitgeber:in muss Hitzefrei anordnen. Rechtsanspruch gibt es derzeit keinen. Richtwerte gelten nach der nächstgelegenen Messstelle der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG). Bis dato hatten dazu nur Arbeitgeber Zugang. Das gehört dank der Hitze.App nun der Vergangenheit an.

Tipp

Die Regelungen für's Arbeiten bei Hitze finden Sie hier

Regelung am Bau

Auf Baustellen kann ab einer Temperatur von mehr als 32,5°C das Arbeiten im Freien eingestellt werden, sofern kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt dem/der Arbeitgeber:in oder dessen/deren Beauftragten.

Was kann die Hitze.App?

Über die Handyeinstellungen wird eine direkte Echtzeit-Schnittstelle zu der der Baustelle nächstgelegenen Messstelle der ZAMG hergestellt. Die App übermittelt ein Warnsignal, sobald die 32,5 Grad Celsius erreicht werden.

Damit ist zu 100 Prozent gewährleistet, dass auch die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Schlechtwetterentschädigung erfüllt sind.

In den Wintermonaten (ab 1. November) stellt sich die App von einer „Hitze.App“ auf eine „Kälte.App“ um und informiert die Bauarbeiter:innen, sobald -10 Grad Celsius erreicht werden.

Hitze.App downloaden


Kontakt

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz