Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die von dem/der Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat abgeschlossen werden.
Weitgehende Befugnisse hat der Betriebsrat in allen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.
So muss er bei der Planung und Einführung neuer Technologien vom Betriebsinhaber angehört werden und ist bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung der Arbeitnehmer:innen beizuziehen.
Er hat in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes Zugang zu allen relevanten Unterlagen und kann bei Beratungen mit dem Arbeitgeber den Arbeitsinspektor beiziehen.
Tipp
Ausführliche Infos zum Thema Arbeitnehmer:innenschutz finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal von ÖGB und Bundesarbeitskammer Gesunde Arbeit© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65