Publikation

Elektroaltgeräte

Der Schwerpunkt der Novellierung liegt in der Umsetzung einer Entscheidung der Kommission auf der Basis der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-RL), Diese erfordert die Neufassung der Ausnahmen von den Schwermetallverboten, was nicht zu beanstanden ist.

Allerdings sollen darüber hinaus auch Meldepflichten der Hersteller entfallen, die für die Kontrollierbarkeit der Einhaltung der Verpflichtungen aus der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) von Relevanz sind. Eine Abstimmung mit den betroffenen stakeholdern über diese Änderung sowie eine Auseinandersetzung mit den seit geraumer Zeit geäußerten Kritikpunkten in diesem Zusammenhang ist jedoch nicht erfolgt. Naheliegend wäre es auch gewesen, dazu den Beirat zur Missbrauchsaufsicht über haushaltsnahe Sammel- und Verwertungssysteme zu befassen. Die angesprochenen Kritikpunkte betreffen die Kontrollierbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Mengenmeldungen der Sammelsysteme. Diese dürften umgehungsanfällig sein, auch zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Sammel- und Verwertungssystem führen kann. Die gegenständliche Novelle sollte daher jedenfalls zum Anlass genommen werden, um diesen Kritikpunkten nachzugehen und bestehende Umgehungsmöglichkeiten möglichst zu unterbinden. Der hier vorgeschlagene § 23 Abs. 1a ist nicht nachvollziehbar und wird in dieser Form abgelehnt.

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Jänner 2011

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