Publikation
Elektroaltgeräte
Der Schwerpunkt der Novellierung liegt in der Umsetzung
einer Entscheidung der Kommission auf der Basis der Richtlinie 2002/95/EG zur
Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten (RoHS-RL), Diese erfordert die Neufassung der Ausnahmen von
den Schwermetallverboten, was nicht zu beanstanden ist.
Allerdings
sollen darüber hinaus auch Meldepflichten der Hersteller entfallen, die für die
Kontrollierbarkeit der Einhaltung der Verpflichtungen aus der
Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) von Relevanz sind. Eine Abstimmung mit den
betroffenen stakeholdern über diese Änderung sowie eine Auseinandersetzung mit
den seit geraumer Zeit geäußerten Kritikpunkten in diesem Zusammenhang ist
jedoch nicht erfolgt. Naheliegend wäre es auch gewesen, dazu den Beirat zur
Missbrauchsaufsicht über haushaltsnahe Sammel- und Verwertungssysteme zu
befassen. Die angesprochenen Kritikpunkte betreffen die Kontrollierbarkeit und
Nachvollziehbarkeit der Mengenmeldungen der Sammelsysteme. Diese dürften
umgehungsanfällig sein, auch zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen
Sammel- und Verwertungssystem führen kann. Die gegenständliche Novelle sollte
daher jedenfalls zum Anlass genommen werden, um diesen Kritikpunkten nachzugehen
und bestehende Umgehungsmöglichkeiten möglichst zu unterbinden. Der hier
vorgeschlagene § 23 Abs. 1a ist nicht nachvollziehbar und wird in dieser Form
abgelehnt.
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
Jänner 2011