Eisenbahnverkehrsordnung

Anders als im Straßenverkehr, wo die StVO für alle Infra­struk­tur­en (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen bis hin zur kleinsten Ge­meinde­straße) einen einheitlichen Rahmen schafft, gibt es bei der Bahn keine allgemein gültigen Fahrregeln.

Die österreichischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen wie die ÖBB, die GYSEV, die GKB, die NÖVOG legen ihre Verkehrsordnungen eigen­ständig fest. Dies ist ein hoher Aufwand für die Unternehmen (Norm­er­stell­ung und Durchsetzung) und die Behörden (Genehmigung, Über­prüf­ung usw.) und die interoperabel eingesetzten Beschäftigten. Ge­rade wegen des hohen Aufwandes orientieren sich alle Eisen­bahn­infra­struk­tur­unter­nehmen bei der Er­stell­ung ihrer Fahrordnungen an den ÖBB, nur der Branchenprimus hat die optimalen Res­sour­cen für derart kom­plexe Aufgabenstellungen. Im Ergebnis liegen für den Ver­kehrs­träger Schiene zwar viele Fahrordnungen vor; diese ähneln sich aber stark. Abweichungen in der Systematik sind eher die Ausnahme, aber gerade diese führen zu einem nicht unmittelbar übertragbaren System.

Ähnlich wie bei den TfzgFü ist eine Angleichung erforderlich und sollten die Fahrordnungen (wie die „V2“, „V3“ und die „ZSB“) in den Ver­ord­nungs­rang gehoben werden. Selbstverständlich wird damit auch kein Gold Plating betrieben, sondern es werden lediglich faire Be­ding­ung­en für alle garantiert. Der Vorteil für alle liegt auf der Hand: Klare ein­heit­liche und exekutierbare Bestimmungen, optimierter Ge­nehm­ig­ungs­auf­wand und Förderung der Wirtschaft durch Vereinheitlichung.

Unsere Ziele

  • Verwaltungsvereinfachung

  • Entlastung der österreichischen Unternehmen

  • Verhindern der Inländerdiskriminierung

  • Klarer Ausbildungsrahmen für Schulungseinrichtungen

Links

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz