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Intelligente Verkehrssysteme

Der Gesetzesentwurf setzt innerstaatlich die EU-Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr (2010/40/EU) um, bei der EU-Spezifikationen zu Anwendungen entwickelt und festgelegt werden. Begleitend dazu gibt es ein EU-Aktionsprogramm mit über 60 konkreten Projektvorhaben aus den ua Bereichen:

• Straßen-Verkehrs- und Reisedaten (zB Reiseinformationen in Echt-Zeit)
• Kommunikationssystemen zwischen Fahrzeug- und Verkehrsinfrastruktur
• Verkehrs- und Frachtmanagement (zB Reservationssysteme für Lkw-Parkplätze)
• Straßenverkehrssicherheit (zB „e-call“ bei Autounfällen)

Mitgliedsstaaten können für sich autonom entscheiden, ob sie eine IVS-Anwendung anwenden sollen. Der Gesetzentwurf legt die Spielregeln fest.

Vorgeschlagene BAK-Position

IVS-Anwendungen haben grundsätzlich ein Potential für zB mehr Umweltverträglichkeit, Verkehrssicherheit und bessere Infrastrukturauslastung und sind deshalb zu begrüßen. Durch IVS werden jedoch verstärkt Daten gesammelt, die ua eine verstärkte Kontrolle des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber erlauben können. BAK-Stg fokussiert daher auf Arbeitnehmerschutzaspekte.


Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Jänner 2012

Preis:
€0

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