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EU-Flugpassagierrechte

Eine Revision der EU-Flugpassagierrechte-Verordnungen ist wirklich notwendig, da insbesondere die Fluggastrechte-Verordnung in der Praxis schlecht funktioniert: Die Gründe liegen in einer teilweise sogar systematischen Verweigerung von berechtigten Unterstützungs- , Betreuungs- und Ausgleichsleistungen durch eine Reihe von Fluglinien sowie in erheblichen  Auslegungs- und Anwendungsproblemen der Verordnung.

Der Revisionsentwurf wendet sich mit einer Reihe unterschiedlicher Maßnahmen diesen Problemen durchaus engagiert und durchdacht zu, plant aber auch empfindliche Abstriche zulasten der Fluggäste gegenüber dem bisherigen Schutzniveau. So sollen vor allem die Betreuungspflichten der Fluglinien bei einer notwendigen Hotelunterbringung reduziert werden. Relevante große Verspätungen werden entgegen der EuGH-Judikatur erst mit 5 Stunden für innereuropäische Flüge und gestaffelt mit 5, 9 und 12 Stunden je nach Flugstreckenlänge bei Flügen in und aus Drittstaaten angesetzt. Diese Pläne lehnt die AK ab.

Positiv ist, dass mit dem Revisionsentwurf weitere bisher nicht geregelte Fluggastprobleme angegangen werden. So soll zB für den Fall nachträglicher Flugzeitenänderungen unter bestimmten Voraussetzungen und bei Verspätungen auf der Rollbahn ein gewisser Mindestschutz eingezogen werden. Es sind auch Maßnahmen gegen die No-Show-Politik der Fluglinien geplant. Allerdings peilt der Revisionsentwurf nur ein Teilverbot an. Die AK fordert dazu ein umfassendes Verbot in Anlehnung an die OGH-Judikatur in dieser Frage. Verschiedene Maßnahmen, die im Vorfeld diskutiert worden sind, fehlen. Insbesondere wird für Fluglinien keine Insolvenzsicherungspflicht vorgeschrieben, wie von der AK schon lange gefordert.

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
April 2013

Preis:
€0

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