Publikation
Wasserrahmenrichtlinie
Aus Sicht der BAK besteht die Sorge, dass bei einer Überarbeitung der WRRL versucht werden könnte die derzeit hohen Standards abzumildern bzw vorteilhaft zu umgehen. Wie der Bericht der EEA zeigt, gibt es in der Europäischen Union Mitgliedstaaten, die eher noch am Beginn der Umsetzung der WRRL stehen. Die Versäumnisse von EU-Mitgliedstaaten in den vorangegangenen Jahren sollte jedenfalls nicht für die Nichterreichung von Zielen herangezogen werden. Die Erfahrungen in Österreich zeigen, dass die WRRL an sich ein gutes Instrument zum Schutz der Ressource Wasser ist. Es lässt ausreichenden nationalen Handlungsspielraum zur Umsetzung. Daher ist die WRRL aus Sicht der BAK auch „Fit for Purpose“ und für einen umfassenden und vorsorgenden Gewässerschutz Interesse des öffentlichen „Guts Wasser“ sowie der öffentlichen Daseinsvorsorge unbedingt in seiner derzeitigen Ausgestaltung beizubehalten. Art der Publikation:
Stellungnahme
Erscheinungsort:
Wien
AutorenInnen:
Iris Strutzmann
HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer
Datum/Jahr:
2019