Publikation
UNECE Aarhus Konvention
Die 5. Vertragsstaatenkonferenz in Maastricht im Juli 2014 hat Österreich förmlich gerügt, dass die „UNECE Aarhus Konvention über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten“ nicht ausreichend umgesetzt sei. Dieser Sichtweise hat sich auch die Europäische Kommission per Mahnschreiben angeschlossen. Österreich droht 2017 die nächste Stufe von Sanktionen.
Zur Vorbereitung der 6. Vertragsstaatenkonferenz, die 2017 stattfinden wird, müssen die Vertragsparteien Umsetzungsberichte in aktualisierter Form bis spätestens 15. Dezember 2016 übermitteln. Die Vertragsparteien haben einen Review ihres letzten Berichts (aus 2014) durchzuführen und den Umsetzungsbericht im Überarbeitungsmodus an das UNECE Aarhus Sekretariat zu übermitteln. Dem dient die vorliegende Konsultation.
Die BAK bedankt sich für die frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und betont, dass endlich wirksame Abhilfemaßnahmen unternommen werden sollen. Festzuhalten ist, dass die bisherigen Bemühungen seit 2014 letztlich ohne wesentliches Ergebnis geblieben sind. Auch zum Thema Umwelt-Information hat das BMLFUW ursprünglich keinen Aarhus-konformen Vorschlag zur Begutachtung versandt. Es finden zwar verwaltungsinterne Beratungen insbesondere im Wege einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe statt. Ergebnisse liegen bis jetzt nicht vor. Auch Zwischenergebnisse sind nicht veröffentlicht worden. Wie die sogenannte „Dritte Säule“ der Konvention umgesetzt werden soll, ist immer noch offen. Mit dem EuGH-Urteil C-137/14 besteht auch zur Umsetzung der „zweiten Säule“ wieder Nachbesserungsbedarf. Eine Einbeziehung der Öffentlichkeit, insb aller Sozialpartner hat entgegen anderslautender Bekundungen bisher nicht stattgefunden, so wie dies die Konvention fordert.
Die BAK hat schon mehrfach um nähere Information zu den Zwischenergebnissen ersucht und wiederholt dieses Ersuchen. Noch immer geht es darum, aus der Fülle der möglichen Optionen diejenigen auszuwählen, aus denen die Eckpunkte für ein einheitliches Vorgehen auf Bundes- wie auf Landesebene entwickelt werden sollen.
Art der Publikation:
Stellungnahme
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer
Datum/Jahr:
Juni 2016