Publikation
Recycling-Baustoffverordnung
Die Abteilung Umwelt & Verkehr hat sich schon anlässlich der Begutachtung der Stammfassung der Verordnung kapazitätsmäßig außerstande gesehen, die Vorschläge einer eingehenden Prüfung unter technischen Gesichtspunkten zu unterziehen und hat sich so auf grundsätzliche Bemerkungen beschränkt.
Dies gilt auch für diesen Entwurf, wobei verschärfend hinzukommt, dass es dem Entwurf gänzlich an Begründungen mangelt, um die vorgeschlagenen Änderungen nachvollziehen und einschätzen zu können. Zudem wurde vom BMLFUW nur eine kurze Begutachtungsfrist gewährt.
Aus all diesen Gründen war eine fundierte AK-interne Abklärung mit den abweichenden Stellungnahmen der AK Steiermark bzw der AK Oberösterreich (kein Einwand) nicht möglich. Die Stellungnahme der AK Steiermark wird daher in der Anlage mit der Bitte um Prüfung an das BMLFUW weitergeleitet.
Angesichts der Vorgangsweise und der fehlenden fachlichen Begründung wird der Entwurf abgelehnt.
Das BMLFUW gibt an, dass nach Inkrafttreten der Recycling-Baustoffverordnung Vollzugsprobleme aufgetreten seien. In mehreren Landtagen wurden Resolutionen gegen die Verordnung beschlossen.
Der Entwurf umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Erhöhung der Mengenschwelle für Schad- und Störstofferkundung sowie für den Rückbau von 100t auf 750t
- Streichung der Verpflichtung eines Rückbaus gemäß ÖNORM B 3151 für Linienbauwerke
- Erleichterungen bei der Verwertung auf derselben Baustelle unter 750t
- Streichung der Vorgaben von Einkehrsplitt und Regelung wie bisher durch den Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011
- Ersetzen der Einsatzbeschränkung "unterhalb der Kote des höchsten Grundwasserstandes (HGW 100)" durch die Einschränkung "im und unmittelbar über dem Grundwasser"
- Anpassungen der Grenzwerte der Qualitätsklassen U-A und U-B auf Basis neuer Untersuchungen hochqualitativer Recycling-Baustoffe vor allem im Hinblick auf geogene Hintergrundbelastungen
- Einschränkung des Parameterumfanges in der Qualitätsklasse U-E
Art der Publikation:
Stellungnahme
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer
Datum/Jahr:
Mai 2016