Publikation

Industrieunfall­verordnung – Abfall

Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (in der Folge kurz: „Seveso III - RL“) für den Bereich der Seveso-Betriebe gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002). Die abfallrechtlich relevanten neuen Richtlinienbestimmungen sollen vor allem durch die neugeschaffenen Bestimmungen der §§ 59a bis 59m AWG 2002 und in einer Neufassung der „Industrieunfallverordnung - Abfall“ (IUV – Abfall) Niederschlag finden. Im Rahmen des gewerblichen Betriebsanlagenrechts ist diese Umsetzung bereits mit der Änderung der Gewerbeordnung durch die Seveso III - Novelle, BGBl I Nr 81/2015 und der Industrieunfallverordnung 2015 – IUV 2015, BGBl II Nr 229/2015, erfolgt. Letztere wird weitgehend inhaltsgleich übernommen, weswegen aus AK-Sicht kein Einwand besteht.

Die Informationen über die Gefahren, die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Unfällen sind zentral im Umweltinformationsgesetz, BGBl I Nr 495/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 95/2015 bzw in der noch zu erlassenden Störfallinformationsverordnung (derzeit BGBl Nr 391/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II Nr 498/2004) verankert.

Anknüpfend an die Einwendungen der BAK zur AWG-Novelle 2015 bzw zur UIG-Novelle 2015 ersucht die BAK um Mitteilung, wie die in § 59k Abs 6 AWG (idF AWG-Novelle 2015) geplante Öffentlichkeitsinformation im Einzelnen ausgestaltet werden wird: Das EDM sollte hier als zentrales Info-Portal ausgestaltet werden, welches einen Überblick über die Seveso-Betriebe (gem AWG) gibt. Weiters wird angeregt, im Rahmen der gemäß § 59k AWG (idF AWG-Novelle 2015) durchzuführenden Inspektionen ein besonderes Augenmerk auf die Kooperation mit den Katastrophenschutzbehörden der Länder und der Landesraumordnung zu legen und zeitnah zu überprüfen, ob die verpflichteten Unternehmen ihren Verpflichtungen nach § 14 UIG effektiv nachkommen.

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Art der Publikation:
Stellungnahme

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
April 2016

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