Publikation
IG-Luft KennzeichnungsVO
Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sieht die Möglichkeit einer Ausnahme von einem Kfz-Fahrverbot in einer IG-L-Zone („Umweltzone“) vor, sofern der Zulassungsbesitzer ein „überwiegend öffentliches Interesse“ geltend macht und diese Fahrt mit dem Kfz weder durch andere Verkehrsmittel noch organisatorische Maßnahmen vermieden werden kann. Die BAK fordert, dass Möglichkeiten für entsprechende Ausnahmen auch für betroffene ArbeitnehmerInnen geschaffen werden, und lehnt daher die Verordnung in der vorliegenden Form ab.
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
Mai 2012