Publikation

BAK-Position zur Klima- und Energie­strategie der Österreichischen Bundesregierung

Am 28. Mai 2018 beschloss der Ministerrat die als „mission2030“ bezeichnete Klima- und Energiestrategie. Diese versteht sich als Beginn für einen langfristigen Prozess der Weiterentwicklung der Klima-, Energie- und Mobilitätspolitik. Sie will für alle Handlungsfelder und für bevorstehende Investitionen einen Rahmen darstellen und durch klare Rahmenbedingungen helfen, Fehlinvestitionen und Strukturbrüche zu vermeiden. Sie ist mittelfristig auf das Jahr 2030 – das Zieljahr der aktuellen Klima- und Energieziele auf EU-Ebene – ausgerichtet, weist aber darüber hinaus bis ins Jahr 2050, für das auf EU-Ebene das Ziel einer weitgehenden Dekarbonisierung des Wirtschaftssystems politisch akkordiert ist.  

Die Bundesarbeitskammer (BAK) begrüßt die Festlegungen der vorgelegten Klima- und Energiestrategie und sieht darin wichtige Chancen: So bekennt sich die Regierung klar zum Abschied von Kohle, Öl und Gas bis 2050. Auch die Zwischenziele bis 2030 sind teilweise durchaus ehrgeizig: Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger auf 45-50 %; Stromerzeugung bilanziell gänzlich aus erneuerbaren Quellen; Steigerung der Energieeffizienz um 25-30 % gegenüber 2015; angestrebter Primärenergieeinsatz von 1200 Petajoule (PJ). Ausdrücklich begrüßt die BAK die Ansätze, welche die Strategie zu einem laufenden Monitoring der Zielerreichung enthält. Weiters wird in der Strategie klargestellt, dass bei der Umsetzung der Klima- und Energieziele die Mittel effizient einzusetzen sind und dass dabei auf gesamtwirtschaftliche Wirkungen zu achten ist. Auch die geplanten verstärkten Investitionen in Netz- und Speicherausbau sieht die BAK in diesem Sinne positiv. In den Grundzügen entspricht dies Anforderungen, die auch die BAK seit Langem an eine Klima- und Energiestrategie gestellt hat. Das gesamte BAK Positionspapier zum Downloaden finden Sie hier

Kritisch sieht die BAK, dass Fragen der gerechten Verteilung in der Strategie ausgespart bleiben. So besteht die Gefahr, dass durch die Klima- und Energiestrategie die Verteilungsschere noch weiter aufgeht. Eine weitere Schwäche der vorgelegten Strategie liegt darin, dass sie zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen gänzlich schweigt. Weder die Finanzierung noch die Kosten für die EnergiekonsumentInnen werden angesprochen. Klare Aussagen über Maßnahmen zum Schutz vor Energiearmut fehlen. Im Fokus stehen vor allem Unternehmer sowie Besserverdienende, die sich smarte Haushaltsgeräte, Photovoltaik-Anlagen und -Speicher leisten können. Dies birgt die Gefahr, dass die Strategie zu einer Zwei-Klassen-Energiegesellschaft führt. Auch bei KonsumentInnenrechten bleibt die Regierung vage und lässt Konkretes vermissen.

Die BAK hält fest, dass es um vieles effizienter gewesen wäre, eine Klima- und Energiestrategie zu entwerfen, die bereits den absehbaren Anforderungen der Governance-Verordnung entspricht. Darüber hinaus würde eine Strategie, die den Anforderungen der Governance-Verordnung genügt, auch eine bessere Integration der einzelnen Handlungsfelder ermöglichen. Sie würde die ausdrückliche und tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem Thema Energiearmut bedingen. Weiters ist der integrierte nationale Energie- und Klimaplan explizit unter Einbeziehung der Sozialpartner zu erstellen, während bei der Erstellung der „mission2030“ die Einbindung der Sozialpartner – insbesondere der ArbeitnehmerInnen-Vertretungen – nur sporadisch und personenbezogen erfolgte.

Die BAK geht davon aus, in den Prozess der Erstellung des „Integrierten nationalen Energie- und Klimaplans“, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 beginnt, intensiv eingebunden zu werden.

Art der Publikation:
Positionspapier

Erscheinungsort:
Wien

AutorenInnen:
Dorothea Herzele, Christoph Streissler

Seitenanzahl:
31 S.

HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer

Datum/Jahr:
Juni 2018

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