Blackbox Nah- und Fernwärme
Wie tickt der Markt für Nah- und Fernwärme und für zentrale Wärmeversorgung? Die Arbeiterkammer und der Klima- und Energiefonds haben gemeinsam vier Studien in Auftrag gegeben, um das zu durchleuchten. Eingehend geprüft wurden auch die rechtlich bedenklichen Rahmenbedingungen und Vertragskonstruktionen, mit denen MieterInnen und WohnungseigentümerInnen konfrontiert sind.
Jede vierte Wohnung hat Nah- oder Fernwärme
Mittlerweile wird österreichweit fast jede vierte Wohnung (24 Prozent) mit Nah- oder Fernwärme versorgt. Das sind über eine Million Haushalte, die dafür jährlich insgesamt 1,1 Milliarden Euro ausgeben. Im mehrgeschossigen Wohnbereich mit über 20 Wohnungen wird jede zweite Wohnung mit Nah- oder Fernwärme beheizt.
Trotz dieser Größe ist der Markt sehr intransparent. Dies führt erstens zu Nachteilen für KonsumentInnen, die zu wenig Rechte in diesem Bereich haben in diesem Bereich und keine Übersicht über die Preise haben und zum Teil hohe Kosten tragen müssen. Zweitens erschwert Intransparenz auch innovative Entwicklungen in diesem Sektor.
Neue Studien durchleuchten erstmals den Markt
Drei Studien haben den Markt aus VerbraucherInnensicht analysiert, die vierte setzt sich mit Zukunftsaspekten auseinander:
Studie 1
Wo ist rechtspolitischer Handlungsbedarf? Auf Basis der Studien zur Markt- und Vertragsanalysen von Kreutzer, Fischer und Partner sowie der Vertragsanalysen von Dr. Reichholf klärt das Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Winner, worauf die Missstände aus juristischer Sicht zurückzuführen sind und wo rechtspolitischer Handlungsbedarf besteht.
Zum Download: Studie „Nah- und Fernwärme - Stärkung der Rechte der KonsumentInnen“
Studie 2
Wie steht es um Preis- und Vertragsstrukturen? Das hat das Markforschungsunternehmen Kreutzer, Fischer & Partner bei 14 Nah- und Fernwärmeanbietern in Wien, Niederösterreich und der Steiermark unter die Lupe genommen und damit einen guten Einblick in den Markt und seinen strukturellen Probleme erhalten.
Zum Download: Studie „Nah- und Fernwärme-Preisanalyse"
Studie 3
Einzelverträge unter der Lupe: Dr. Walter Reichholf unterzieht fünf Einzellieferverträge, die mit VerbraucherInnen abgeschlossen werden, einer genauen juristischen Analyse. Neben Nah- und Fernwärmelieferverträgen wurden auch sogenannte „Energieliefer-Contracting“-Konstellationen geprüft, bei denen sich die Energieerzeugungsanlage in unmittelbarer Nachbarschaft bzw. im Haus befindet. Das Ziel war es, Gesetzesverstöße und allfälligen rechtlichen Regelungsbedarf aufzuzeigen.
Zum Download: Studie „Wärmeversorgungsanlagen im Verbrauchergeschäft“
Studie 4
Wie innovativ ist der Wärmemarkt? Die vierte Studie setzt sich mit Zukunftsaspekten auseinander und beleuchtet ökologische Aspekte, Entwicklungspotenziale sowie zukünftige Innovationspotenziale für Fernkälte und erneuerbare Energieträger.
Zum Download: Studie „Nah- und Fernwärme - Auseinandersetzung mit Innovationsaspekten"
Das fordert die AK
Reform der Rahmenbedingungen des Nah- und Fernwärmemarktes
Die Arbeiterkammer fordert eine Reform der Rahmenbedingungen des Nah- und Fernwärmemarktes und die Änderung der unzureichenden rechtlichen Reglungen für die Wärmelieferung aus gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen, durch:
- bessere Schutzstandards für die KonsumentInnen,
- transparente Vertragsbedingungen,
- eine effektive Preiskontrolle
- eine unabhängige Beratung und
- einfache Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten für Konsumentinnen
Im Konkreten fordert die AK
Damit das gelingen kann, sollten die Empfehlungen von Studienautor Martin Winner übernommen werden. Er schlägt vor:
- Einführung eines behördlich geführten Preismonitors, um die Transparenz zu erhöhen und Preisvergleiche zu ermöglichen
- Der Regulator (E-Control) darf Tarife bzw. Geschäftsbedingungen (wie Preisgleitklauseln) in Verträgen untersagen.
- Mindestanforderungen an Rechnungen und Informationsmaterial
- Wohnungsanbieter müssen WohnungsnutzerInnen vor Vertragsabschluss über Kosten von Heizung und Warmwasser informieren.
- Reduktion der Komplexität der Vertragsbeziehungen:
Im Fall der Wärmeerzeugung im Gebäude selbst (oder in unmittelbarer Nachbarschaft) soll immer der Liegenschaftseigentümer (Vermieter/Wohnungseigentümer-Gemeinschaft) direkt Wärmeabgeber gegenüber den NutzerInnen (MieterInnen/Wohnungseigen-tümerInnen) sein.
Bei Fernwärmeversorgung muss der Wärmeerzeuger direkt Wärmeabgeber gegenüber den NutzerInnen (MieterInnen/WohnungseigentümerInnen) sein; ein Dritter darf diese Aufgaben nicht im eigenen Namen durchführen, ausgenommen der Liegenschafts-eigentümer (VermieterIn/Wohnungseigentümer-Gemeinschaft) - Schutzbestimmungen für KonsumentInnen:
- Qualifizierte Mahnung vor Abschaltung
- Keine Abschaltungen vor Wochenenden oder Feiertagen
- Höchstpreisregelung für Nebenkosten (v.a. Abschaltung, Mahnung)
- Grundversorgungspflicht mit Wärme
- Errichtung einer Schlichtungsstelle. Die Zuständigkeit sollte bei einer spezialisierten Behörde gebündelt werden. Die E-Control führt bereits jetzt Schlichtungsverfahren im Bereich Gas und Strom durch.
- Jährlicher Bericht über den Nah- und Fernwärmemarkt (Marktbericht) durch die E-Control.
- Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle, zum Beispiel beim Verein für Konsumenteninformation. Der VKI verfügt auch aufgrund der „Energiekosten-Stop“-Aktion über ausreichend Kompetenz.
All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Rechte der KonsumentInnen am Wärmemarkt an die Rechten der KonsumentInnen am Strom- und Gasmarkt anzugleichen. Es braucht dringend Transparenz, Rechtssicherheit und Mindeststandards zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.