27.11.2025

Transparenz und Mitgestaltung beim Einsatz von KI essenziell

Die 179. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tagte heute in Linz, Schwerpunktthemen waren Digitalisierung und KI in Verbindung mit der Arbeitswelt. Auf der Agenda standen weiters eine Rede von Renate Anderl, Präsidentin der Bundesarbeitskammer und die Beschlüsse zahlreicher Anträge. 

Maschine mit Mensch oder Maschine statt Mensch?

In einem Gespräch mit der Journalistin Claudia Em sprach Univ.-Prof. Dr. Uli Meyer, Institutsvorstand am Institut für Soziologie an der Johannes Keppler Universität Linz zum Thema „Digitale Arbeitswelt: Maschine mit Mensch oder Maschine statt Mensch?“ Die Fragestellung, ob künstliche Intelligenz Jobs vernichte, gebe es schon seit Jahrzehnten, führte Meyer aus. „Nicht Roboter nehmen uns Arbeitsplätze weg, es geht um Entscheidungen von Unternehmen, wie man Technologie einsetzt.“

Beim Einsatz von KI in Unternehmen ändere sich extrem viel, so Meyer, an den Berufen, an der Bedeutung von Tätigkeiten und an der Organisation generell. Das betreffe nicht nur die Mitarbeiter:innen, die ganz konkret mit der KI arbeiten, sondern alle. Daher sei es wichtig, mitzugestalten, Betriebsrät:innen zu schulen, auch in rechtlicher Hinsicht.  

Recht auf Transparenz und Mitbestimmung

AK Präsidentin Renate Anderl ging in ihrer Rede ebenfalls auf das Thema KI ein. Fraglos könne KI Arbeitsprozesse optimieren und damit die Produktivität steigern, aber blinde Euphorie sei nicht angebracht. Anderl: „Das Problem ist nicht die Künstliche Intelligenz, sondern wer welche Ziele damit verfolgt. Es ist unser Arbeitsleben und Zusammenleben, das hier geformt wird, daher haben wir ein Recht auf Transparenz und Mitbestimmung.“

Es sei die Aufgabe der politischen Entscheidungsträger:innen darauf zu achten, dass die politischen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen den technologischen Entwicklungen nicht hinterherhinken. 

Anträge legen interessenpolitischen Kurs der AK fest

Die Hauptversammlung ist das höchste Gremium der Bundesarbeitskammer und tagt zwei Mal jährlich. Sie besteht aus den neun AK Präsident:innen und weiteren 58 gewählten Vertreter:innen (Kammerrät:innen) aus allen Bundesländern und bestimmt den interessenpolitischen Kurs der Arbeiterkammer.

Die Anträge spiegeln die Bandbreite der Arbeit der Bundesarbeitskammer wider: Auf Antrag der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG) spricht sich die 179. Hauptversammlung u.a. für eine Reform der Wiedereingliederungsteilzeit aus, um chronisch Kranke noch besser abzusichern und fordert den Ausbau von Maßnahmen zur Ausbildung jugendlicher Migrant:innen.

Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter/AAB (FCG/AAB) brachte einen Antrag für mehr Preistransparenz und ein Ende des Österreich-Aufschlages ein, der angenommen wurde, ebenso ein Antrag der FCG/AAB zur Stärkung der polytechnischen Schule. Auf Antrag der Fraktion Grüne Arbeitnehmer (GA) spricht sich die Hauptversammlung für die Intensivierung der Energiespeicherforschung aus.

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