Publikation
Investitionskontrollgesetz
Mit dem kurzfristig vorgelegten Gesetzesentwurf sollen die bestehenden österreichischen Regelungen zur Investitionskontrolle von Erwerbsvorgängen aus EU-Drittstaaten (zB USA, China, Russland) abgeändert werden. Dafür ist eine Änderung des relevanten § 25a des Außenwirtschaftsgesetzes bzw ein neues Investitionskontrollgesetz vorgesehen. Das BMDW gibt als Ziel an, Direktinvestitionen aus Drittstaaten zu verhindern, die eine Bedrohung für die Sicherheit und öffentliche Ordnung darstellen können.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Bundesarbeitskammer (BAK) äußert sich verfahrenstechnisch kritisch zur außerordentlich kurzen Begutachtungsfrist sowie zur fehlenden Evaluierung der bisher bestehenden gesetzlichen Regelung und Prüfpraxis des BMDW.
- Die Handlungsspielräume für öffentliche Schutzinteressen sind in der Investitionskontrolle offensiv auszubauen. Die BAK weist insbesondere auch auf den erhöhten Handlungsbedarf für einen erweiterten Prüfmaßstab im Zuge der Covid 19-Krise hin.
- Maßnahmen zur Erhöhung der tatsächlichen Prüfdichte bei strittigen Erwerbsvorgängen werden ausdrücklich befürwortet. Maßnahmen gegen potentielle Umgehungskonstruktionen sind weitestgehend auszuschöpfen. Eine Senkung der Eingangs-Prüfschwelle auf 10 % muss zudem durchgängig für alle potentiell relevanten Erwerbsvorgänge erfolgen.
- Die BAK fordert nachdrücklich, die demokratiepolitische Einbindung und öffentliche Transparenz in der österreichischen Investitionskontrolle zu verbessern.
- Zudem wird gefordert, künftig eine ausdrückliche, sektorübergreifende Ausnahme für Investitionskontrollen in Handels- und Investitionsabkommen im Sinne der Rechtssicherheit zu verankern.
Art der Publikation:
Stellungnahme
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
Juni 2020