Publikation

Handel zwischen EU und Kanada

Die Vorschläge Kanadas für ein Nachhaltigkeitskapitel sind unseren Anliegen in einigen Bereichen näher als der EU-Vorschlag. Dies trifft insbesondere auf die Einbindung der Minister, das entwickeltere Streitbeilegungsverfahren und vor allem auf den Ansatz, dass Verletzungen der vereinbarten Arbeitsnormen letztlich auch mit signifikanten Geldstrafen verfolgt werden sollen, zu. Besonders positiv wertet die Bundesarbeitskammer (AK), dass der kanadische Vorschlag über die Kernarbeitsnormen hinausgehende Elemente verbindlich in das Freihandelsabkommen mit einbezieht (Mindestlöhne, Überstundenentgelt, ArbeitnehmerInnenschutz und die Gleichbehandlung von MigrantInnen in Bezug auf Arbeitsbedingungen). 

Allerdings muss darauf gedrungen werden, dass Kanada die Konvention 29 (Zwangsarbeit), Konvention 98 (Vereinigungsrecht und Kollektivvertragsrecht) und Konvention 138 (Mindestalter der ILO) ratifizieren muss, selbst wenn es die Konventionen in nationales Recht bereits umgesetzt hat und diese effektiv anwendet.

Aus Sicht der AK müsste der kanadische Vorschlag jedoch grundlegend in einer Sitzung mit dem BMASGK und BMWFJ diskutiert werden, um zu einer abschließenden Einschätzung zu kommen.

Art der Publikation:
Positionspapier

AutorenInnen:
AK-Europa

HerausgeberIn:
Arbeiterkammer

Datum/Jahr:
April 2010

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