Publikation

EU-Haushalt als Motor für den Europäischen Aufbauplan

Die BAK begrüßt den vorgelegten Konjunkturplan der Europäischen Kommission. Erstmals
betreibt die Europäische Union damit eine direkte Fiskalpolitik, womit auch Standards für die
Zukunft gesetzt werden.

Aus Sicht der BAK müssen die Fördermittel rasch fließen. Nur dann ist eine konjunkturelle
Wirkung sichergestellt. Die Zahlungsspitze ist jedoch erst für 2024 vorgesehen, was die
Wirkung des Programms mindern könnte.

Die BAK fordert eine Mitentscheidung des EU-Parlaments bei der Gewährung von
Förderungen sowie auf nationaler Ebene die Einbindung von Parlament und Sozialpartnern.

Die klare Orientierung des Investitionsprogramms am europäischen Grünen Deal mit den
Schwerpunkten Klima- und Energieziele ist zu begrüßen. Investitionen in die
Schieneninfrastruktur auf regionaler oder kommunaler Ebene sollen ermöglicht und forciert
werden. Derartige Investitionen stabilisieren den Arbeitsmarkt und erleichtern das Erreichen
der Klimaziele.

Für ein stabileres Wirtschaftssystem sind unter anderem lokalere Ansätze bei Produktion (und
Dienstleistungen) notwendig, die helfen die Umwelt- und Klimaziele zu erreichen.

Die Verknüpfung der Förderungen mit dem Europäischen Semester wird von der BAK äußerst
kritisch gesehen. Sinnvolle und wichtige Investitionen könnten daran scheitern, dass sie nicht
im Rahmen des Europäischen Semesters als Herausforderung genannt werden.

Die REACT-EU–Initiative ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Investitionen für den
Erhalt von Arbeitsplätzen und Unterstützung für Selbstständige sollen darüber finanziert
werden. Die Vorgaben sind jedoch sehr vage und müssen konkretisiert werden.

Enttäuschend ist, dass für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) um 15 Mrd € weniger
budgetiert sind als noch im Jahr 2018. Die BAK fordert nach wie vor ein ESF-Volumen von
zumindest 10 % des EU-Budgets. Der Fonds für den gerechten Wandel wurde hingegen stark
auf 40 Mrd € aufgewertet, was sehr zu begrüßen ist.

Eine Erhöhung des Mittelvolumens für Agrar-Direktzahlungen um 4 Mrd € ist abzulehnen. Die
15 Mrd € zusätzlich für die Entwicklung des ländlichen Raums wären nur dann zu begrüßen,
wenn sozial- und gesellschaftspolitische Initiativen wie Gesundheitszentren oder Kindergärten
damit gefördert werden.

Solvenzhilfen für Unternehmen sollten aus BAK-Sicht an Mindeststandards für
Beschäftigungsbedingungen geknüpft sein. Das Instrument InvestEU ist mit Skepsis zu
sehen, weil diese Konstruktion das Risiko schafft, dass Verluste vergemeinschaftet und
Gewinne privatisiert werden wie die BAK bereits in ihrer Position vom September 2018 näher
ausgeführt hat.

Die BAK begrüßt die Errichtung des Programms EU4Health. Auch die zusätzlichen Mittel im
Forschungsbereich für die Entwicklung von Impfstoffen und Schutzausrüstung ist positiv. Es
fehlen jedoch Details über die konkrete Ausgestaltung dieser Programme.

Hinsichtlich der Finanzierung des Konjunkturprogramms sind die Überlegungen der
Kommission, die aufgenommenen Gelder über neue Eigenmittel zu finanzieren,
begrüßenswert. Nachdem die Rückzahlungen erst in vielen Jahren (Start frühestens 2027)
beginnen, stellt sich die Frage, wer letztlich wirklich zahlen wird. Beschäftigte und
KonsumentInnen tragen jetzt schon die Hauptlast und dürfen nicht erneut belastet werden.

Art der Publikation:
Stellungnahme

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Juni 2020

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz