Publikation

Außenwirtschaftsgesetz

Mit dem kurzfristig vorgelegten Gesetzes­entwurf sollen die bestehenden öster­reichischen Re-gelungen zur Investitions­kontrolle von Erwerbs­vorgängen aus EU-Dritt­staaten (zB China, Russland, USA) ab­ge­ändert werden. Für die Änderung des relevanten § 25a AußWG gibt das BMDW das Ziel an, Direkt­investitionen aus Dritt­staaten zu ver­hindern, die eine Bedrohung für die Si­cher­heit und öffentliche Ordnung darstellen können.

Das Wichtigste in Kürze:

• Die BAK äußert sich verfahrens­technisch kritisch zur kurz­fristig angesetzten Begutachtung, zur fehlenden Evaluierung und restriktiven Informations­politik des BMDW.

• Es wird dafür plädiert, die Handlungs­spielräume für öffentliche Schutz­interessen in der Investitions­kontrolle auszubauen.

• Die BAK spricht sich für die Beibehaltung des ausdrücklichen Bezugs auf die „Krisen- und Daseins­vorsorge" aus und lehnt eine Verengung des Prüf­maßstabs auf sicherheits­politische Risiko­bewertungen ab.

• Maßnahmen zur Erhöhung der tatsächlichen Prüfdichte bei strittigen Erwerbs­vorgängen werden ausdrücklich befürwortet. Eine Senkung der Prüf­schwellen muss jedoch durchgängig für alle potentiell relevanten Erwerbs­vorgänge erfolgen.

• Die BAK fordert nachdrücklich, die demokratie­politische Einbindung und öffentliche Transparenz in der österreichischen Investitions­kontrolle zu verbessern.

• Zudem wird gefordert, künftig eine ausdrückliche, sektor­über­greifende Ausnahme für Investitions­kontrollen in Handels- und Investitionsabkommen im Sinne der Rechts­sicherheit zu verankern. 

Art der Publikation:
Stellungnahme

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Datum/Jahr:
Mai 2019

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