Publikation
Außenwirtschaftsgesetz
Mit dem kurzfristig vorgelegten Gesetzesentwurf sollen die bestehenden österreichischen Re-gelungen zur Investitionskontrolle von Erwerbsvorgängen aus EU-Drittstaaten (zB China, Russland, USA) abgeändert werden. Für die Änderung des relevanten § 25a AußWG gibt das BMDW das Ziel an, Direktinvestitionen aus Drittstaaten zu verhindern, die eine Bedrohung für die Sicherheit und öffentliche Ordnung darstellen können.
Das Wichtigste in Kürze:
• Die BAK äußert sich verfahrenstechnisch kritisch zur kurzfristig angesetzten Begutachtung, zur fehlenden Evaluierung und restriktiven Informationspolitik des BMDW.
• Es wird dafür plädiert, die Handlungsspielräume für öffentliche Schutzinteressen in der Investitionskontrolle auszubauen.
• Die BAK spricht sich für die Beibehaltung des ausdrücklichen Bezugs auf die „Krisen- und Daseinsvorsorge" aus und lehnt eine Verengung des Prüfmaßstabs auf sicherheitspolitische Risikobewertungen ab.
• Maßnahmen zur Erhöhung der tatsächlichen Prüfdichte bei strittigen Erwerbsvorgängen werden ausdrücklich befürwortet. Eine Senkung der Prüfschwellen muss jedoch durchgängig für alle potentiell relevanten Erwerbsvorgänge erfolgen.
• Die BAK fordert nachdrücklich, die demokratiepolitische Einbindung und öffentliche Transparenz in der österreichischen Investitionskontrolle zu verbessern.
• Zudem wird gefordert, künftig eine ausdrückliche, sektorübergreifende Ausnahme für Investitionskontrollen in Handels- und Investitionsabkommen im Sinne der Rechtssicherheit zu verankern.
Art der Publikation:
Stellungnahme
Erscheinungsort:
Wien
HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Datum/Jahr:
Mai 2019