Publikation

Auskunftsersuchen der Kommission an Unternehmen in Bezug auf den Binnenmarkt

Der Rechtsvorschlag der Europäischen Kommission zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für Auskunftsersuchen der Kommission an Unternehmen und deren Vereinigungen in Bezug auf den Binnenmarkt und damit verbundene Bereiche wird von der BAK begrüßt.

Für die Kommission und die Mitgliedstaaten ist es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oft nicht möglich die nötigen Informationen zu erhalten, die notwendig sind um beurteilen zu können, ob die Regeln des EU-Binnenmarkts eingehalten werden. Die Kommission macht daher den Vorschlag das Instrument des Auskunftsersuchens an Unternehmen und Unternehmensverbände einzuführen. Es soll erst dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten Informationen zu erhalten nicht erfolgreich waren. Kompetenzrechtliche Bedenken gibt es daher nicht.

Informationen werden von der Kommission, wie es beispielsweise im Wettbewerbsrecht bereits üblich ist, vertraulich behandelt. Ein Zusatzaufwand für die Unternehmen oder deren Verbände wird nicht verursacht, denn diese müssen nur über die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen Auskunft geben. Die Kommission verpflichtet sich darüber hinaus, keine Auskunftsersuchen an Kleinstunternehmen zu richten.

Die Verordnung kann auch hinsichtlich der Einhaltung von beschäftigungs- und verbraucherpolitisch relevanten Rechtsnormen am Binnenmarkt eingesetzt werden. An dieser Stelle sieht die BAK jedoch noch Verbesserungsbedarf und fordert die Kommission auf, explizit hervorzuheben, dass die Verordnung beispielsweise auch bei Fällen von Lohn- und Sozialdumping, etwa aufgrund der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Entsende-Richtlinie, zur Anwendung kommt.

Art der Publikation:
Stellungnahme

Erscheinungsort:
Wien

HerausgeberIn:
Bundesarbeitskammer Österreich

Datum/Jahr:
Juli 2017

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