Publikation
Abkommen zwischen EU und Indien
Wir möchten zum wiederholten Male anführen, dass die AK bilateralen Freihandelsabkommen sehr kritisch gegenübersteht, da der Nutzen solcher Abkommen für die ArbeitnehmerInnen nicht ersichtlich ist. Insbesondere bei den Themen Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen und Dienstleistungen sind wir gegen Verhandlungen auf bilateraler Ebene. Weiters ist für die AK ein umfassendes Nachhaltigkeitskapitel unerlässlicher Bestandteil eines Freihandelsabkommens mit Indien. Dieses muss in jedem Fall die Einhaltung der acht ILO-Kernarbeitsnormen sowie die Anwendung des allgemeinen Streitbeilegungsverfahrens umfassen.
Die EU fordert im Freihandelsabkommen mit Indien die Themen Dienstleistungen und Investitionen in einem gemeinsamen Kapitel zu verhandeln. Dadurch würden die umfangreichen Liberalisierungsbestimmungen aus dem Bereich „mode 3“ auch für den primären und sekundären Sektor gelten. Indien hat eine Liste von Verpflichtungen zusammenzustellen, die sowohl für Dienstleistungen als auch für Investitionen gelten soll. Dieses neue „kombinierte Format“ stellt die Regierungen vor noch größeren Herausforderungen, wodurch letztlich die Wahrscheinlichkeit steigt, dass beim Bearbeiten der Liste rechtliche Fehler gemacht werden. Dies wird das Anliegen, öffentliche Interessen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch angemessene Regulierungen zu schützen, weiter erschweren.
Zum derzeit konkret vorliegenden Verhandlungsdokument nimmt die AK wie folgt Stellung.
Art der Publikation:
Positionspapier
AutorenInnen:
AK-Europa
HerausgeberIn:
Arbeiterkammer
Datum/Jahr:
März 2010