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© Hertha Hurnaus

Aufgaben der Arbeiterkammer

Die Aufgaben der AK sind gesetzlich festgelegt, und zwar folgendermaßen:

§1 Arbeiterkammergesetz

„Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“

Konkret beraten wir unsere Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertreten wir die ArbeitnehmerInnen gegenüber Politik und Wirtschaft, reden bei der Gesetzgebung mit und leisten Grundlagenforschung. Finden Sie einen detaillierten Überblick über unsere Aufgaben, Services und Zuständigkeiten:

Direkte Serviceleistungen für Sie:

  • Beratung zu allen zuständigen Themengebieten, speziell Arbeits- und Sozialrecht
  • Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht (in Kooperation mit dem ÖGB)
  • Publikationen, Broschüren, Studien, Ratgeber, Website...
  • Weiterbildung und Schulungen
  • Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Regierung und Wirtschaft sowie in den Medien
  • Internationale Interessenvertretung (mit dem ÖGB) z.B. in Brüssel

Wir sind zuständig in Sachen ...

  • Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz
  • Lehrlings- und Jugendschutz
  • Sozialversicherungsfragen
  • Lohnverrechnungs- und Steuerfragen
  • Konsumentenschutz
  • Frauenpolitik
  • Bildung, Weiterbildung
  • Umweltschutz
  • Kultur
  • Grundlagenforschung (z.B. durch Studien) 

Im Rahmen der Gesetzgebung

  • haben wir das Recht, Gesetzesentwürfe zu begutachten und
  • Gesetzesvorschläge zu formulieren 

Im Bereich der Verwaltung

  • Kontrolle der Arbeitnehmerschutzeinrichtungen
  • Mitwirkung in zahlreichen Kommissionen und Beiräten (z.B. Lehrlingswesen, Arbeitsbedingungen, Wettbewerbs- / Arbeitsmarktpolitik, Konsumentenschutz)
  • Recht auf Begutachtung von Verordnungen

In der Gerichtsbarkeit

  • Vorschläge für LaienrichterInnen bei den Arbeits- und Sozialgerichten
  • BeisitzerInnen beim Kartellgericht

Informell und freiwillig 

  • Stellung von ExpertInnen mit hoher Problemlösungskompetenz zu zahlreichen Themen 
  • Mitgestaltung in Gremien der Sozialpartnerschaft
  • Wissenschaftliche Grundlagenforschung, wirtschafts- und sozialpolitische Strategieentwicklung
  • Mitgliedschaft in internationalen Dachverbänden
  • Entsendung von VertreterInnen in den Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU

Film: Was macht die AK?


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Kontakt

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AK Präsidentin Renate Anderl

Leistungsbilanz 2023

2023: 2,3 Millionen Beratungen, 645 Millionen Euro für Mitglieder erreicht, 171.000 Rechtsvertretungen.

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