Leistungsbilanz 2023
2023: 2,3 Millionen Beratungen, 645 Millionen Euro für Mitglieder erreicht, 171.000 Rechtsvertretungen.
Die Aufgaben der AK sind gesetzlich festgelegt, und zwar folgendermaßen:
§1 Arbeiterkammergesetz
„Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“
Konkret beraten wir unsere Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertreten wir die ArbeitnehmerInnen gegenüber Politik und Wirtschaft, reden bei der Gesetzgebung mit und leisten Grundlagenforschung. Finden Sie einen detaillierten Überblick über unsere Aufgaben, Services und Zuständigkeiten:
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