AK Mitgliedschaft
Wer ist AK-Mitglied? Wie können AK Mitglieder mitbestimmen, wofür sich Ihre Interessenvertretung einsetzen soll? Wie hoch ist der AK Beitrag?
Die Aufgaben der Arbeiterkammern sind gesetzlich festgelegt, und zwar folgendermaßen:
„Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“
Konkret beraten wir unsere Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertreten wir die ArbeitnehmerInnen gegenüber Politik und Wirtschaft, reden bei der Gesetzgebung mit und leisten Grundlagenforschung. Finden Sie einen detaillierten Überblick über unsere Aufgaben, Services und Zuständigkeiten:
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